Dissertation: Der Einfluss der IFRS auf das deutsche Bilanzstrafrecht

Der Einfluss der IFRS auf das deutsche Bilanzstrafrecht

Geschichtliche Entwicklung, verfassungs- und europarechtliche Grenzen sowie Irrtumsproblematik

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 250

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-6247-9 (Print) |ISBN 978-3-339-06247-5 (eBook)

Zum Inhalt

Das International Accounting Standards Board ist eine private Vereinigung, in der 14 Rechnungslegungsexperten mit unterschiedlicher Herkunft die Entwicklung neuer IFRS vorantreiben. Die Umsetzung der IAS-VO erfolgte in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 4. Dezember 2004.

Ein erklärtes Ziel der IAS-VO war, dass die verpflichtend auf dem gemeinschaftlichen Kapitalmarkt anzuwendenden Rechnungslegungsstandards mit denjenigen übereinstimmen, welche weltweit für grenzüberschreitende Geschäfte angewandt werden oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt genutzt werden können. Tatsächlich hat die SEC im April 2005 einem detaillierten Fahrplan zur Anerkennung der IFRS bis spätestens 2009 zugestimmt. Weiter bezweckte die EG, die Vergleichbarkeit von konsolidierten Abschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen zu verbessern, indem sie ein einheitliches Regelwerk von internationalen Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität vorschrieb. Den freien Kapitalverkehr im europäischen Binnenmarkt zu stärken und den Unternehmen zu ermöglichen, auf dem gemeinschaftlichen und dem Weltkapitalmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen um Finanzmittel konkurrieren zu können, war eine weitere Intention des Verordnungsgebers. Zusätzlich sollten die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Kapitalmarktes gefördert und der Schutz der Anleger und das Vertrauen in die Finanzmärkte verbessert werden. Diesem „bunten Strauß“ von Zielsetzungen wurde versucht damit gerecht zu werden, dass auf der Grundlage der IAS-VO die bereits vorhandenen IAS und die zukünftig entwickelten IFRS des sogenannten International Accounting Standards Board (IASB) in das EU-Recht überführt wurden.

In dieser Untersuchung wird geprüft, ob die Verweise im deutschen Handelsrecht auf die IFRS und mit ihnen die Strafbestimmungen in § 331 verfassungs- und europarechtlich in Ordnung sind. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie Irrtümer, insbesondere Irrtümer über Existenz und Inhalt der IFRS, strafrechtlich zu behandeln sind.

Daher erfolgt zunächst eine Festlegung des Untersuchungsgegenstandes „Bilanzstrafrecht“, bevor auf dessen historische Entwicklung eingegangen wird. Im Anschluss erfolgt eine Einordnung der IFRS in das Gemeinschaftsrecht, und das Normsetzungsverfahren wird näher beleuchtet. Im nächsten Abschnitt wird den verfassungs- und europarechtlichen Problemen nachgegangen, die mit der Bezugnahme der IFRS mittels der bilanzstrafrechtlichen Norm des § 331 verbunden sind. Mit den Problemen des subjektiven Tatbestands, insbesondere mit der Frage, auf was sich der Vorsatz des Täters zu beziehen hat und welche Auswirkungen Fehlvorstellungen des Täters auf dessen Strafbarkeit haben, befasst sich das 5. und letzte Kapitel dieser Abhandlung. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob die Bezugnahme auf die IFRS in § 331 als normatives Tatbestandsmerkmal oder Strafblankett zu qualifizieren ist.

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