Doktorarbeit: Das Neuheitskriterium in der kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverweigerungen nach Art. 102 AEUV

Das Neuheitskriterium in der kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverweigerungen nach Art. 102 AEUV

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 80

Hamburg , 242 Seiten

ISBN 978-3-8300-5645-4 (Print) |ISBN 978-3-339-05645-0 (eBook)

Zum Inhalt

Wegen des immer schneller werdenden technischen Fortschritts sind Unternehmen heute mehr denn je gezwungen, ihr Angebot und ihre Produktionsverfahren an neue Technologien anzupassen. Häufig sind jedoch selbst große und kapitalstarke Marktakteure nicht in der Lage, alle nötigen Techniken selbst zu entwickeln. Der Austausch von Technologien ist daher unverzichtbar, wenn Unternehmen im Wettbewerb mithalten wollen. Grundlage dieses Austausches ist oft die Vergabe einer immaterial?güterrechtlichen Lizenz.

Welche Konsequenzen hat unter diesen Bedingungen die Weigerung eines marktbeherrschenden Rechteinhabers, anderen Unternehmen Zugang zu seiner Technik zu gewähren? Muss die Wettbewerbsbehörde eingreifen und die Vergabe einer Zwangslizenz anordnen oder ist der Staat gehalten, den Ausschließlichkeitscharakter von Immaterial?güterrechten zu respektieren?

Das europäische Kartellrecht hält zur Lösung allein die allgemeine Missbrauchskontrolle aus Art. 102 AEUV bereit. Der EuGH sah sich daher in den bislang zu entscheidenden Fällen (darunter Magill und IMS Health) gezwungen, spezielle Prüfungsmerkmale zu entwickeln. Dabei stieß v. a. ein Tatbestandsmerkmal auf Widerstand: das Erfordernis der Verhinderung eines neuen Produktes als unmittelbare Folge einer Lizenzverweigerung, kurz: Neuheitskriterium.

In ihrer Studie zeigt Jana Semrau auf, warum es des Kriteriums trotz der lauten Kritik bedarf und wie das unbestimmte Merkmal in der Kartellrechtspraxis auszufüllen ist.

Dazu stellt die Autorin zunächst die Entwicklung des Neuheitskriteriums in den relevanten Entscheidungen von EuGH und EuG dar, bevor sie das Merkmal anhand des Verhältnisses von Kartellrecht und Immaterial?güterrecht herleitet. Ihr Augenmerk liegt dabei v. a. auf sog. de facto-Standards, die den Wettbewerb – sogar bis zum völligen Stillstand – behindern können, wenn sie immaterialgüterrechtlich gesichert sind. Im letzten Teil der Studie behandelt die Autorin die praxisrelevante und bislang kaum behandelte Frage, wie die „Neuheit“ des verhinderten Produkts von Wettbewerbsbehörden und Gerichten im Einzelfall bestimmt werden kann.

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