Doktorarbeit: Die Ehegatteninnengesellschaft im außergüterrechtlichen Vermögensausgleich

Die Ehegatteninnengesellschaft im außergüterrechtlichen Vermögensausgleich

– Rechtsprechungsentwicklung, offene Fragen und Folgeprobleme –

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Studien zum Familienrecht, Band 31

Hamburg , 378 Seiten

ISBN 978-3-8300-5238-8 (Print) |ISBN 978-3-339-05238-4 (eBook)

Zum Inhalt

Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.6.1999 – XII ZR 230/06 ist im Rahmen des außergüterrechtlichen Vermögensausgleichs der Ehegatten in erster Linie der Frage nachzugehen, ob nicht die Auseinandersetzung einer möglicherweise stillschweigend vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft erforderlich ist.

Die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte sowie die Literatur zur Ehegatteninnengesellschaft haben die Verfasserin zu einer eingehenden Untersuchung veranlasst. Diese beinhaltet neben einer Gesamtdarstellung von Rechtsprechung und Literatur v.a. die rechtsgeschäftliche Begründbarkeit der stillschweigend vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft, ihr Verhältnis zu den Güterständen sowie ihre Stellung u.a. im Prozess, bei der Verjährung, im Erbrecht oder im Verhältnis zu Gläubigern der Ehegatten.

Es besteht folgende rechtstatsächliche Grundlage: Mit der Trennung und Scheidung der Ehegatten geht die Auseinandersetzung ihres Vermögens einher. Je nach Güterstand – (modifizierte) Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – erfolgt im Zeitpunkt der Scheidung per Ehevertrag oder Gesetz ein Ausgleich für während der Ehe aufgebautes Vermögen und Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten. Dabei können in Ehen, die vom bedachten Regelfall des Gesetzgebers oder vom zu Beginn der Ehe geschlossenen Ehevertrag abweichen, im Zeitpunkt der Scheidung für einen Ehegatten vermögensrechtlich unbefriedigende Ergebnisse vorliegen. Dies trifft v.a. besonders vermögende Eheleute und Unternehmerehegatten. Sie vereinbaren – ihrer besonderen Stellung bewusst – Eheverträge, in denen sie den Zugewinnausgleich zumindest für den Fall der Scheidung ausschließen. Mit Scheidung dieser Ehen wie auch denen, die die Gütertrennung gewählt hatten, wird dementsprechend kein finanzieller Ausgleich durchgeführt.

Für all Jene besteht im Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung häufig das Problem, dass die (statisch gebliebene) güterrechtliche Vereinbarung zu Beginn der Ehe der dynamischen Entwicklung der Ehezeit nicht entspricht. Ist eine gemeinsame Wertschöpfung durch Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehegatten oder durch Sach- oder Vermögensleistungen erfolgt, hat man das Vermögen des anderen gemehrt, ohne dass mit Beendigung der Ehe hierfür irgendein Vermögensausgleich erfolgt. In vielen dieser Fälle könnte durch die Förderung eines die ehelichen Zielsetzungen überschreitenden gemeinsamen Zwecks eine Innengesellschaft zwischen den Ehegatten begründet worden sein. Mit Beendigung der gemeinsamen Arbeit, meist im Zeitpunkt der Trennung, ist die Innengesellschaft beendet und ein Auseinandersetzungsanspruch nach § 738 I 2 BGB analog entsteht.

Schwerpunkt der Studie ist daher neben einem Überblick über die güterrechtliche und außergüterrechtliche Auseinandersetzung insbesondere die rechtsgeschäftliche Begründbarkeit der stillschweigend vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft. Die Verfasserin zeigt letztere unter Heranziehung der Rechtsgeschäftslehre und der Anwendung des hypothetischen Parteiwillens. Damit ist das praxisnahe Instrument der Ehegatteninnengesellschaft auf rechtsgeschäftliche Füße gestellt und bietet in der Zukunft neben ihrer klaren Struktur und einfach zu handhabenden Auseinandersetzung eine eigene Spur im außergüterrechtlichen Vermögensausgleich.

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