Sandra BrücklmayerVollstreckungs- und vollzugsrechtliche Probleme des Jugendarrests
Rechtfertigung von Abschaffung oder Reform des Zuchtmittels?
Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 188
Hamburg 2010, 322 Seiten
ISBN 978-3-8300-5114-5 (Print)
ISBN 978-3-339-05114-1 (eBook)
Zum Inhalt
„Der Arrest und seine Anordnungspraxis gehören zu den umstrittensten Themen der Jugendstrafrechtspflege“. Diese Feststellung leitete den im September 1989 vorgelegten und im Juni 1990 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ein.
Als Hintergrund für vollstreckungs- und vollzugsrechtliche Probleme erscheint es sinnvoll, die gesetzlichen Grundlagen und die Stellung des Jugendarrests aufgrund seiner historischen Entwicklung zunächst festzuhalten, um zu veranschaulichen, inwieweit der erst nach der Einführung des JGG im Zeitalter des Nationalsozialismus ins JGG eingeführte Jugendarrest den Sanktionenkatalog dieses Gesetzes komplettieren konnte. Mit der Einführung des Jugendarrests als Überbrückung der Lücke zwischen Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafe im Sanktionenkatalog wurde eine bestimmte Klientel von Jugendlichen ins Auge gefasst, die für dieses Zuchtmittel geeignet erschien. Das umstrittene Kriterium der Arresteignung ist ebenso wie die einzelnen Arrestformen Thema der Arbeit.
Darauf aufbauend wird in einem nächsten Schritt näher auf die Problematik der Vollstreckung und des Vollzugs einzugehen sein. Vollstreckungsrechtlich wird der Fokus auf die Schwierigkeiten gelegt, die sich im Zusammenhang mit einer zeitnahen Verurteilung nach der Tatbegehung und mit einer zeitnahen Vollstreckung des Arrests nach der Verurteilung stellen. Fragestellungen ergeben sich ebenso bei den Möglichkeiten von Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung sowie bei der Anrechnung freiheitsentziehender Maßnahmen, die der Jugendliche vor der Verurteilung zu Jugendarrest bereits erlitten hat.
Im Rahmen der vollzugsrechtlichen Problematik wird schwerpunktmäßig auf die Ausgestaltung eingegangen, die der Jugendarrest nach den vorgefundenen Gegebenheiten erfährt. Geprägt durch finanzielle Engpässe, durch eine der heutigen Zweckbestimmung widersprechende Tradition, durch modernisierungsbedürftige Anlagen sowie einen Mangel an erzieherisch befähigtem Personal ist insbesondere der Vollzug des Jugendarrests weitgehend umstritten.
Aufgrund der dargelegten Probleme bleibt zu überlegen, inwieweit diese eine Abschaffung des Zuchtmittels Jugendarrest rechtfertigen oder zumindest eine Reform erfordern. Bei der Thematik von Abschaffung und Reform des Jugendarrests muss zwischen den einzelnen Formen des Jugendarrests differenziert werden. Mangels echter Alternativen ist eine vollständige Abschaffung des Zuchtmittels trotz der unbestrittenen Probleme, die damit verbunden sind, unwahrscheinlich und wird weiterhin unwahrscheinlich bleiben. Anhand einer Analyse der Rechtsgrundlagen des Jugendarrests, der Sanktionspraxis sowie der Schwierigkeiten in der Vollstreckung und Vollzugsgestaltung muss die Notwendigkeit einer erzieherischen Ausgestaltung begründet werden. Diese ist unverzichtbar, soweit der Jugendarrest als jugendstrafrechtliche Sanktion beibehalten werden soll.
Schlagworte
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