Doktorarbeit: Die Bedeutung von Umweltgrenzwerten für den Rechtsschutz gegen Umweltbelastung

Die Bedeutung von Umweltgrenzwerten für den Rechtsschutz gegen Umweltbelastung

Am Beispiel der Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV

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Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 46

Hamburg , 190 Seiten

ISBN 978-3-8300-4853-4 (Print) |ISBN 978-3-339-04853-0 (eBook)

Zum Inhalt

In der modernen Gesellschaft entstehen Umweltprobleme auf verschiedene und zunehmend kompliziertere Weise. Das Umweltrecht ist deshalb in Deutschland seit dem 1. Umweltprogramm der Bundesregierung vom 21.9.1971 zu einem eigenständigen und umfangreichen Rechtsgebiet herangewachsen.

Umweltprobleme ereignen sich aber – auch dem Umweltprogramm nach – im Laufe der industriellen Entwicklung auf immer kompliziertere Weise, deshalb steigen sie zum wichtigen Thema in allen Rechtsgebieten auf. Für eine effektive Lösung dieser komplizierten Umweltprobleme ist es erforderlich, dass der Normgeber den Adressaten präzise Kriterien aufweist. Als ein probates Mittel dafür bieten sich die Umweltstandards an, nach denen die Adressaten zwischen zulässigem und unzulässigem Vorgehen einfach und deutlich unterscheiden können. Aus diesem Grund gewinnen technische und wissenschaftliche Standards im modernen Umweltrecht eine zunehmende Bedeutung.

In der heutigen Zeit sind verschiedene Umweltstandards in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder sogar in privaten Regelungen festgesetzt. Die Umweltstandards kommen bei den Normsetzungen so zunehmend zur Anwendung, jedoch bilden sie unter öffentlich-rechtlicher Sicht ein schwieriges Problem zum Rechtsschutz für Umweltnutzungsinteressen und Umweltschutzinteressen. Unter Bezugnahme auf den Rechtsschutz der Bürger erzeugen sie insbesondere die Unparität des Rechtsschutzes zwischen den Bürgern, die Umweltnutzungsinteressen verfolgen (z. B. Anlagebetreiber), und den Bürgern, die Umweltschutzinteressen verfolgen (z. B. Nachbarn der Verursacher der Umweltbelastung). In den Fällen der Umweltgrenzwerte ist das Problem besonders bedeutend, weil sich die Überschreitung der Grenzwerte an unmittelbare Rechtsfolgen (z. B. Sanierungsanordnungen, Umweltsteuerauflagen, Ablehnung sowie Rücknahme einer Genehmigung oder Verkehrsbeschränkung) knüpft. Die Umweltnutzungsinteressen können dabei stets durch gerichtliches Vorgehen gegen diese Rechtsfolgen effektiv gewährleistet werden. Es ist hingegen fraglich, ob die Umweltschutzinteressen gerichtlich hinreichend geschützt werden. Deutlich wird diese Unparität des Rechtsschutzes zwischen den Bürgern, wenn sich beispielsweise die gerichtliche Aufhebbarkeit der bei der Grenzwertüberschreitung erlassenen Verkehrsbeschränkung durch die Bürger, die die betroffene Straße benutzen wollen, mit der Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage gegen die trotz der Grenzwertüberschreitung untätig bleibende Behörde durch die Bürger, die in dem betroffenen Gebiet wohnen, vergleicht.

Als ein repräsentatives Beispiel für die neuen Rechtsprobleme im Bereich des Rechtsschutzes für Umweltnutzungsinteressen und Umweltschutzinteressen gegen Umweltgrenzwerte haben die Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV in letzter Zeit unter Bezugnahme auf Feinstaubprobleme großes Aufsehen erregt. Die Untersuchung befasst sich deshalb mit den Immissionsgrenzwerten der 22. BImSchV.

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