Dissertation: Betriebliche Altersversorgung und Mitbestimmung

Betriebliche Altersversorgung und Mitbestimmung

Neuregelungen des BetrAVG unter Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei Pensionsfonds

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 136

Hamburg , 316 Seiten

ISBN 978-3-8300-4689-9 (Print) |ISBN 978-3-339-04689-5 (eBook)

Zum Inhalt

Unter Beachtung der demographischen Entwicklung, verbunden mit einem allgemeinen Rückgang der Bevölkerung, insbesondere der Beitragszahler in der gesetzlichen Sozialversicherung, und einer stetig steigenden Lebenserwartung der Rentenempfänger ergeben sich beträchtliche Belastungen für das tradierte umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem. Einer immer größer werdenden Gruppe von Leistungsbeziehern steht eine stetig schrumpfende Anzahl von Beitragszahlern gegenüber. Um das gegenwärtige Versorgungsniveau konstant halten zu können, wären erhebliche Steigerungen der Rentenversicherungsbeiträge erforderlich, was neben den individuellen Belastungen der Beitragszahler ebenfalls erhebliche gesamtwirtschaftliche Auswirkungen durch die Erhöhung der Lohnnebenkosten verursachen würde.

Der Gesetzgeber reagierte auf diese Entwicklung, die bei einer weiteren Untätigkeit den auf dem Generationenvertrag beruhende Solidargedanken der gesetzlichen Rentenversicherung zersetzen würde, durch die Verabschiedung des AVmG bzw. AVmEG. Durch die Rentenreform soll es langfristig zur Stabilisierung des Beitragssatzes und zu Leistungskürzungen kommen, die durch ergänzende Altersversorgungsmaßnahmen im privaten und/oder betrieblichen Bereich unter Inanspruchnahme staatlicher Förderung freiwillig von den Beitragszahlern kompensiert werden können. Der Gesetzgeber hat (noch) davon abgesehen, die zusätzliche Altersversorgung obligatorisch festzuschreiben.

Als entscheidende Neuerung wurde durch das AVmG nunmehr ein verbindlicher individualrechtlicher Entgeltumwandlungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber festgeschrieben, der Letzteren auf Verlangen des Mitarbeiters zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung verpflichtet. Daneben entschloss sich der Gesetzgeber zur Einführung eines neuen Durchführungsweges in der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds soll - angelehnt an die im englischsprachigen Rechtsraum verbreiteten Pension Funds - den Weg von der auf dem Umlageverfahren basierenden gesetzlichen Rente zu einer zusätzlichen, die Versorgungslücken kompensierenden kapitalgedeckten Zusatzversorgung ebnen.

Durch diese Studie sollen mitbestimmungsrechtliche Problematiken untersucht werden, die durch die Einführung des Pensionsfonds als Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung entstehen können. In einem ersten Abschnitt sollen neben den allgemeinen, durch die Rentenreform bewirkten gesetzlichen Änderungen unter Einbeziehung des Entgeltumwandlungsanspruchs und der rechtlichen Struktur des Pensionsfonds die „klassischen“ Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dargestellt werden. Im zweiten Abschnitt erfolgt die Zuordnung der betrieblichen Altersversorgung in den mitbestimmungspflichtigen Bereich und die Systematik des § 87 Abs. 1 Ziff. 8 und 10 BetrVG. Daneben werden die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschlägigkeit der mitbestimmungsrelevanten Tatbestände erläutert. Der dritte Abschnitt beschäftigt mit der Qualifizierung des Pensionsfonds als Sozialeinrichtung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG und eröffnet – je nach Einordnung - im Ergebnis den Anwendungsbereich von § 87 Abs. 1 Ziff. 8 bzw. 10 BetrVG. Schließlich werden im vierten Abschnitt als Kern der Studie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds unter Berücksichtigung der ständigen Rspr. des BAG untersucht. Dabei wird differenziert, ob eine arbeitgeberfinanzierte oder über eine Entgeltumwandlung durchgeführte betriebliche Altersversorgungsmaßnahme vorliegt, und erläutert, wie sich die unterschiedliche „Finanzierung“ auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auswirkt. Daneben werden die Möglichkeiten beleuchtet, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen für den Pensionsfonds Regelungen zu treffen. Abschließend erfolgt eine Darstellung der Mitbestimmungsbefugnisse gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 4 BetrVG und annexen Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach §§ 75, 80 BetrVG sowie des Initiativrechtes und des gerichtlichen Verfahrens bei Streitigkeiten über das Mitbestimmungsrecht.

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