Doktorarbeit: Der weströmische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern (332 bis 861)

Der weströmische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern (332 bis 861)

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Studien zur Geschichtsforschung des Altertums, Band 21

Hamburg , 646 Seiten

ISBN 978-3-8300-4575-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04575-1 (eBook)

Rezensionen

[…] das voluminöse Werk, das eine enorme Menge höchst unterschiedlichen Quellenmaterials zwischen dem 3. und 9. Jahrhundert minutiös präsentiert und interpretiert. Für eine künftige Behandlung des Themas wird es unentbehrlich sein.

Klaus-Peter Johne in: KLIO, 93 (2011), 2, S.530-532

[…] Bis dato stand der Kolonat der Spätantike im Focus der Wissenschaft, während der des Frühmittelalters nur mit einzelnen kürzeren Arbeiten bedacht worden ist. Eine epochenübergreifende Untersuchung, welche die rechtshistorische Entwicklung des Kolonats in ihrer Gesamtheit darstellte und zudem die literarischen Zeugnisse ergänzend hinzuzieht, lag bisher nicht vor. Diese Fehlstelle hat S. mit seiner umfangreichen Dissertation, die durch ausführliche und gründliche Quellenanalyse zu überzeugen vermag, geschlossen. […] Die eindrucksvolle Leistung, den Kolonat nicht nur anhand sämtlicher Rechtsquellen, sondern auch mit Hilfe zahlreicher literarischer Zeugnisse erforscht und zudem die Entwicklung weit über die Grenzen der Spätantike verfolgt zu haben, darf als bemerkenswerter Gewinn für die Forschung angesehen werden,

Patrick Reinard in: Marburger Beiträge zur Antiken Handels-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, MBAH 29 (2011)

In sorgfältiger Auseinandersetzung mit den Quellen kommt der Verfasser zu dem ansprechenden Ergebnis, dass der in der römischen Spätzeit ausgebildete Kolonat unter Aufgabe des wesentlichsten Kennzeichens der Bodenbindung in den nachrömischen Königreichen vor allem für die zahlenmäßig große Bevölkerungsgruppe der Romanen fortgeführt wurde [...].

Gerhard Köbler in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Jg. 128 (2011)


Zum Inhalt

Der Kolonat ist zunächst ein Phänomen der Spätantike. Er war eine Form der zeitlich unbeschränkten vererblichen Bodenpacht. Die personenrechtlich freien Kolonen wurden im Lauf der Entwicklung zu Pächtern, die zwischen Freiheit und Sklaverei standen. Zur Verhinderung der Landflucht und zur Sicherung des Steueraufkommens wurden sie an den Boden gebunden. Sie durften weder von dem gepachteten Land entfernt werden, noch es selbst verlassen. Ferner wurden sie dem Züchtigungsrecht des Grundherrn unterworfen und hinsichtlich der Eheschließung eingeschränkt. Im Unterschied zu den Sklaven konnten die Kolonen jedoch privates Eigentum erwerben.

Die Kolonen im Frühmittelalter sind durch zahlreiche Quellenaussagen bezeugt. Der Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses lag bislang aber auf der Erforschung des Kolonats in der Spätantike. Der frühmittelalterliche Kolonat, seine Erscheinungsformen und Entwicklungstendenzen sind nur in Ansätzen ausgelotet worden. Eine vertiefende Untersuchung, welche den Entwicklungen zusammenhängend von der Spätantike bis in das Frühmittelalter unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede nachgeht, fehlt völlig.

Diese Lücke schließt die Studie. Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen dem spätantiken und dem frühmittelalterlichen Kolonat werden aufgezeigt. Die rechtliche und soziale Stellung der Kolonen vom 4. bis zum 9. Jahrhundert wird detailliert dargestellt. Dabei bietet die Untersuchung zahlreiche neue Befunde, etwa zum personenrechtlichen Status, zur Eheschließung oder zur Nachkommenschaft der Kolonen. Die Auseinandersetzung mit den Quellen ergab überdies wichtige Konkretisierungen in Bezug auf die allgemeine Entwicklung des Kolonats in Spätantike und Frühmittelalter. So konnten die Kolonen differenziert nach Rechtsstatus in die spätantike Gesellschaftsordnung eingeordnet und die Personengebundenheit der Abgabenpflicht genau bestimmt werden. Vor allem aber wird der Nachweis geführt, dass die in römischer Tradition stehenden Kolonen als Romanen (Gallorömer) bis in die Karolingerzeit nach römischem Recht veranlagt waren. Dadurch bestand der Kolonat bis ins 9. Jahrhundert fort.

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