Dissertation: Nationaler und europäischer Rechtsschutz gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen

Nationaler und europäischer Rechtsschutz gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen

Die rechtswidrige Allokation der Emissionszertifikate als negativer Faktor im unternehmerischen Wettbewerb

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Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 39

Hamburg , 344 Seiten

ISBN 978-3-8300-4293-8 (Print) |ISBN 978-3-339-04293-4 (eBook)

Zum Inhalt

Der Verfasser beschäftigt sich mit den unternehmerischen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen, die im Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Allokationsregeln stehen. In diesem Zusammenhang konzentriert er sich auf die gemeinschafts- und verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheiten (erstes Kapitel), die maßgeblich das nationale und europäische Prozessrecht (zweites und drittes Kapitel) prägen.

Seit dem Jahr 2005 sind die großen Treibhausgas-Emittenten der Energiewirtschaft und Industrie zur Teilnahme an einem europaweiten Handelssystem für Emissionszertifikate verpflichtet. Der einzelne Anlagenbetreiber bekommt zu Beginn eines Jahres eine bestimmte Anzahl an Emissionsberechtigungen aus dem staatlichen Zertifikatebudget zugeteilt. Die Allokation der Berechtigungen erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Das zuteilungsberechtigte Unternehmen hat sodann die Möglichkeit, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien am Zertifikatehandel teilzunehmen und die staatliche Grundausstattung rechtsgeschäftlich zu erweitern oder zu verringern. Zu Beginn eines neuen Jahres trifft den Anlagenbetreiber dann die Verpflichtung, die Anzahl an Zertifikaten an den Staat zurückzugeben, die seinen Vorjahresemissionen entspricht.

Vor diesem Hintergrund wird die staatliche Festlegung der jährlichen Zuteilungsmenge für jeden Emissionshandelsteilnehmer zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Kommt es bei der Zertifikateverteilung zu Rechtsanwendungsfehlern seitens der DEHSt, können einzelne Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil erleiden, wenn ihnen zu wenige oder ihrem Konkurrenten zu viele Berechtigungen zugewiesen wurden. In einer solchen Situation stellt sich für den betroffenen Anlagenbetreiber die Frage nach effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen und europäischen Instanzen.

Der nationale Rechtsschutz gegen emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidungen ist in Deutschland erstinstanzlich dem Verwaltungsgericht Berlin anvertraut. Das Werk bezieht die bis Ende der ersten Handelsperiode 2005-2007 vorliegenden Entscheidungen im Zusammenhang mit Minderallokationen, die Gegenstand von Hauptsache- und Eilverfahren waren, ein. Zugleich wird ein Ausblick auf den unternehmerischen Rechtsschutz gegen Überallokation gegeben, der bisweilen noch nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigte. Der weit überwiegende Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzfragen der ersten Handelsperiode wird sich weiterhin in der eigentlichen Kyoto-Phase 2008-2012 stellen.

Des Weiteren können Anlagenbetreiber die Korrektur einer wettbewerbsverzerrenden Allokationsentscheidung auf der europäischen Rechtsschutzebene fokussieren. Der gemeinschaftsrechtliche Rechtsschutz vollzieht sich dabei in einem Stufenverhältnis: Das Unternehmen hat zunächst von seinen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten im Beihilfenaufsichtsverfahren vor der Kommission Gebrauch zu machen. Gegen Aufsichtsentscheidungen der Kommission, die am Ende eines Prüfstadiums ergehen, kann der Anlagenbetreiber sodann unter gewissen Voraussetzungen das Europäische Gericht erster Instanz um Rechtsschutz ersuchen.

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