Dissertation: Der Gewerbebegriff im Zivilrecht

Der Gewerbebegriff im Zivilrecht

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 52

Hamburg , 452 Seiten

ISBN 978-3-8300-4195-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04195-1 (eBook)

Zum Inhalt

Der Gewerbebegriff besetzt nach geltender Rechtslage Schlüsselpositionen im Handels- und Verbrauchervertragsrecht. Namentlich grenzt das Gesetz durch ihn den Kaufmann und den Nichtkaufmann in § 1 HGB sowie den Unternehmer und den Verbraucher in §§ 13, 14 BGB voneinander ab. Zu dieser bedeutsamen Funktion des Gewerbebegriffs will jedoch seine inhaltliche Unschärfe nicht recht passen. So ist der zivilrechtliche Gewerbebegriff nach wie vor ein unbestimmter Rechtsbegriff. Kaum eines der durch die Rechtspraxis entwickelten Sekundärmerkmale lässt sich als Bestandteil einer gefestigten Gewerbebegriffsdefinition charakterisieren. Hinzukommt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher – obwohl sie wiederkehrend und gesetzesübergreifend dieselben Sekundärmerkmale zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gewerbebegriffs verwendet – eine Definition dieses Rechtsbegriffs unter Verweis auf die erforderliche Flexibilität der Rechtsanwendung ablehnt. Dies führte in der Vergangenheit häufig zu Rechtsunsicherheit, die sich in einer Fülle von Gerichtsentscheidungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gewerbebegriffs niedergeschlagen und sich durch die Normierung des BGB-Verbrauchervertragsrechts noch gesteigert hat. Die beschriebene Problematik bildet den Ausgangspunkt. Der Verfasser geht der Frage nach, ob sich der Gewerbebegriff zivilrechtseinheitlich definieren lässt. Damit verfolgt der Autor primär das Ziel, die derzeit festzustellende Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Gewerbebegriff einzuebnen. Neben den methodischen Gründen, die für oder gegen eine einheitliche Definition sprechen, berücksichtigt er nicht nur begriffliche und systematische Parallelen zur einkommensteuerrechtlichen Gewerbebetriebsdefinition des § 15 EStG. Auch die nunmehr über 100 Jahre andauernde Auseinandersetzung zivilrechtlicher Judikatur und Autorenschaft mit der inhaltlichen Bedeutung des Gewerbebegriffs sowie dessen europarechtliche Kompatibilität sind Gegenstand der breitangelegten Untersuchung. Der Umfang des Untersuchungsmaterials ermöglicht es schließlich, eine einheitliche Definition für den zivilrechtlichen Gewerbebegriff zu ermitteln. Sie dient dem Verfasser sodann als Arbeitsgrundlage für konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der geltenden Rechtslage. So behandelt er unter anderem die Frage der Ersetzbarkeit des Kaufmannsbegriffs in §§ 29, 38 ZPO durch den Unternehmerbegriff des § 14 BGB. Das zweite wesentliche Anliegen ist die Weiterentwicklung des deutschen HGB. Der Autor geht davon aus, dass eine Reform des HGB – etwa nach dem Vorbild des österreichischen UGB – den bisherigen Kaufmannsbegriff durch einen neuen Profibegriff ersetzen könnte. Als Merkmal dieses neuen Profibegriffs drängt sich der Gewerbebegriff – gerade auch wegen seiner Europarechtskonformität – nahezu auf. Folglich zählt die Gewerbebegriffsdefinition auch zu den wesentlichen Bausteinen einer künftigen Reform des HGB. Ihre Vorzüge sind für die zukünftigen Abgrenzung zwischen dem Profi und dem Nichtprofi im deutschen Zivilrecht kaum zu überschätzen.

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