Doktorarbeit: Die Nichtarbeitnehmer im Betriebsverfassungsrecht

Die Nichtarbeitnehmer im Betriebsverfassungsrecht

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 124

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-4091-0 (Print) |ISBN 978-3-339-04091-6 (eBook)

Zum Inhalt

"Nunquam retrorsum! = Niemals zurück!" Diesen altertümlichen militärischen Grundsatz hatte einst Klaus Adomeit als die scheinbar geheime Philosophie des Arbeitsrechts ausgemacht. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Bei einer ganzen Reihe von Beschäftigungsverhältnissen besteht heute keine betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft. Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses. Die Beschäftigten sind Nichtarbeitnehmer im Betriebsverfassungsrecht. Daraus ergibt sich ein oft beklagtes Dilemma: Während die Existenzberechtigung des Betriebsverfassungsrechts und seiner Mechanismen nicht mehr angezweifelt werden, beschränkt sich in der Realität die originäre Arbeit des Betriebsrats auf einen immer kleiner werdenden Teil der Belegschaft. Aus diesem Zustand ergeben sich folgende Fragestellungen, die von hoher praktischer Relevanz im betrieblichen Alltag sind:

- Ist der Beschäftigte vom personellen Geltungsbereich gem. § 5 BetrVG umfasst?
- Kann der Beschäftigte an Betriebsratswahlen aktiv/passiv teilnehmen?
- Bestehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf Beschäftigte auch dann, wenn diese nicht dem personellen Geltungsbereich gem. § 5 BetrVG unterfallen?

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind in ihrer Intensität in Unterrichtungs- und Informationsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchs- und Vetorechte und schließlich Zustimmungsrechte abgestuft. Daher liegt es nahe, dass sich der Einfluss des Betriebsrats in Angelegenheiten der Nichtarbeitnehmer an dieser Abstufung orientiert. Für das Ob und Wie der Tätigkeit des Betriebsrats ist es aber auch entscheidend, aus welchem Grund der jeweilige Nichtarbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht ausgeschlossen wurde.

Die Verfasserin beschäftigt sich sowohl mit der Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Nichtarbeitnehmern im Betriebsverfassungsrecht als auch mit den abgestuften Beteiligungsrechten, welche der Betriebsrat des Betriebs möglicherweise im Hinblick auf Nichtarbeitnehmer hat.

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