Xiuju ZhaoNicht-Geldvollstreckung in Deutschland, England und China
Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 33
Hamburg 2008, 264 Seiten
ISBN 978-3-8300-3892-4 (Print)
ISBN 978-3-339-03892-0 (eBook)
Zum Inhalt
Diese Studie bezieht sich auf Nicht-Geldvollstreckung. Sie beschränkt sich auf die Rechtsvergleichung der Herausgabevollstreckung, der Handlungs- und Unterlassungsvollstreckung sowie der Nicht-Geldvollstreckung in Familiensachen in Deutschland, England und China.
Im ersten Teil wird die Herausgabevollstreckung vorgestellt. Die Schwerpunkte sind Offenbarungsverfahren, Drittgewahrsams und Räumungsvollstreckung. Bei der Räumungsvollstreckung in Deutschland ergibt sich ein besonderes Problem, ob der Gerichtsvollzieher andere Personen als den Schuldner aus einem allein gegen diesen gerichteten Titel aus dem Besitz der Wohnung setzen kann oder eventuell die Räumungsvollstreckung vorläufig einstellen muss. In England und China wird hingegen dieses Problem durch eine vorherige Mitteilung gelöst.
Im zweiten Teil werden die Handlungs- und Unterlassungsvollstreckung dargestellt. Bei vertretbaren Handlungen erfolgt die Vollstreckung in allen drei Ländern auf die gleiche Weise: Ersatzvornahme auf Kosten des Schuldners. Bei unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen kommen die mittelbaren Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht: in Deutschland sind sie Zwangsmittel und Ordnungsmittel, in England die Contempt-Maßnahmen und in China Geldbuße und Haft. In diesem Teil wird auch über die Rechtsnatur der mittelbaren Vollstreckungsmaßnahmen diskutiert.
Im Dritten Teil geht es um die Nicht-Geldvollstreckung in Familiensachen, die nicht zum traditionellen Bereich der Zwangsvollstreckung gehört. Im Vergleich zu den anderen Vollstreckungsarten stößt die Nicht-Geldvollstreckung in Familiensachen häufig auf besondere Schwierigkeiten, weil es sich hier um Kind handelt. So sind zahlreiche Reformen in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren durchgeführt worden, darunter besonders die Reform in England zu nennen ist.
Schließlich werden die Rechtsvergleichungen durchgeführt.
Schlagworte
ChinaDeutschlandEnglandHandlungsvollstreckungIndividualvollstreckungNaturalvollstreckungNicht-GeldvollstreckungRechtsvergleichungRechtswissenschaftUmgangsvollstreckungUnterlassungsvollstreckungVerfahrensrechtVollstreckungZivilprozessrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
Möchten Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit publizieren? Erfahren Sie mehr über unsere günstigen Konditionen und unseren Service für Autorinnen und Autoren.