Dissertation: Designschutz ohne Registereintragung in Deutschland

Designschutz ohne Registereintragung in Deutschland

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 39

Hamburg , 280 Seiten

ISBN 978-3-8300-3482-7 (Print) |ISBN 978-3-339-03482-3 (eBook)

Zum Inhalt

Bei der Frage des Schutzes von Produktgestaltungen vor unbefugter Nachahmung können vier verschiedene Teilgebiete des Gewerblichen Rechtsschutzes einschlägig sein: Neben dem Geschmacksmusterrecht besteht die Möglichkeit das Äußere einer Ware auch urheberrechtlich als bildende Kunst gegen Reproduktion zu verteidigen. Darüber hinaus kann man das Kopieren der dreidimensionalen und farblichen Gestaltung eines Erzeugnisses mit Hilfe des Markenrechts abwehren. Schließlich bietet der lauterkeitsrechtliche Leistungsschutz einen vierten Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Keines dieser Gebiete setzt in Deutschland zwingend eine Registereintragung voraus. Selbst im Geschmacksmuster- und Markenrecht ermöglichen das nicht eingetragene Gemeinschaftsge-
schmacksmuster sowie die Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 2 MarkenG Schutz ohne Anmeldung. Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, inwieweit sich die vier Rechtsbereiche gleichen bzw. inwiefern sie sich unterscheiden.

Gegenstand dieser Studie ist die Darstellung des Schutzes von Warengestaltungen durch die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverord-
nung, das Urheberrecht, das Markenrecht sowie das UWG. Dabei wird insbesondere auf die gegenseitige Beeinflussung der vier Gesetze bei ihrer Auslegung eingegangen. Dies gilt v. a. für das 2002 eingeführte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Einen weiteren Schwerpunkt bildet ein Vergleich der jeweiligen Voraussetzungen für den Schutz und eine Gegenüberstellung der Reichweite, die das entsprechende Gesetz bietet.

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