Doktorarbeit: Die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Insbesondere §3c Abs. 1 und Abs. 2 EStG, §8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG sowie §8a KStG

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 25

Hamburg , 304 Seiten

ISBN 978-3-8300-2597-9 (Print) |ISBN 978-3-339-02597-5 (eBook)

Zum Inhalt

Im Fall des fremdfinanzierten Erwerbs von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wurde das Problem der Abziehbarkeit von Finanzierungskosten lange Zeit kontrovers diskutiert. Zunächst ließ § 3c Abs. 1 EStG als Generalnorm die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten i.Z.m. steuerfreien Auslandsdividenden nicht zu.

Dieses Problem gehörte lange Zeit zu einem der umstrittensten des Konzernsteuerrechts. Verschärft wurde es durch die Unternehmenssteuerrefom, die durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) im Jahre 2000 eingeleitet worden ist und das 1977 eingeführte Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt hat. Auch Inlandsdividenden waren nun auf Ebene der Anteilseigner vollständig (im Fall einer Kapitalgesellschaft) und hälftig (im Fall einer natürlichen Person) von der Besteuerung freigestellt. Das gleiche galt für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen. Mit diesen Steuerbefreiungen einher ging neben dem Bedeutungszuwachs des § 3c Abs. 1 EStG auch die Einführung des § 3c Abs. 2 EStG, der auf Grund der hälftigen Steuerbefreiung der Dividenden bei natürlichen Personen einen nur hälftigen Abzug der mit diesen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen zulässt. Weiteres Abzugsverbot war § 8b Abs. 5 KStG, der eine Sonderregelung für Finanzierungskosten i.Z.m. Auslandsbeteiligungen vorsah. Dieses Nebeneinander verschiedener Rechtsnormen zeichnete sich durch unübersichtliche Rechtsfolgen aus (vollständiger Nichtabzug über Halbabzug bis hin zur vollständigen Abziehbarkeit). Erst das sog. Korb II-Gesetz hat durch Angleichung der Abzugsverbote für Aufwendungen i.Z.m. in- und ausländischen Beteiligungen eine gewisse Vereinheitlichung gebracht. Einen Sonderfall stellt § 8a KStG dar, der im Fall der Gesellschafter-Fremdfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen Zinszahlungen in (nichtabziehbare) verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert.

Die Studie setzt sich kontrovers mit den genannten Normen und den damit verbundenen Problemen auseinander und zeigt, weshalb es erforderlich ist, Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus In- und Auslandsbeteiligungen stehen, in voller Höhe zum Abzug zuzulassen und die jeweiligen Abzugsverbote aus steuersystematischer Sicht nicht haltbar sind. Außerdem stellt sie die Frage der Abziehbarkeit von Finanzierungskosten in einem systematischen Zusammenhang und geht auch auf die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmensfinanzierung ein.

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