Heiko BayerStundungsmodell der Insolvenzordnung und die Regelungen der Prozesskostenhilfe
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 4
Hamburg 2005, 170 Seiten
ISBN 978-3-8300-1785-1 (Print)
ISBN 978-3-339-01785-7 (eBook)
Zum Inhalt
Seit der Einführung der Insolvenzordnung ist ein Problemkreis sowohl in den Entscheidungen der Gerichte als auch in den Äußerungen der Literatur besonders intensiv behandelt worden – die Frage nach der Finanzierung der Verfahrenskosten. Obgleich bereits einige Zeit vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung kontrovers diskutiert wurde, ob § 4 InsO auch auf die §§ 114 ff. ZPO verweise, erfolgte zunächst weder eine ausdrückliche Klarstellung noch eine entsprechende Kodifizierung einer Verfahrenskostenhilfe. Dies führte dazu, dass zu diesem Problemkreis bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes zahlreiche divergierende Entscheidungen der Gerichte ergingen. Die hierdurch entstandene Rechtszersplitterung konnte nicht länger hingenommen werden. Daher wurde im Juni 1999 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch die 70. Konferenz der Justizminister beauftragt, "die Probleme der praktischen Anwendungen und Schwachstellen des Insolvenzrechts" zu untersuchen und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Insbesondere sollte in diesem Rahmen auch die Frage geklärt werden, ob und in welchem Umfang der Zugang mittelloser Schuldner zum Insolvenzverfahren durch Bewilligung von Insolvenzkostenhilfe in Betracht käme. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sprach sich jedoch nicht für eine Übernahme der §§ 114 ff. ZPO aus, sondern für ein eigenständiges Stundungsmodell.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung derjenigen aus der Anlehnung des Stundungsmodells an die Vorschriften der Prozesskostenhilfe entstandenen Probleme, die speziell daraus resultieren, dass versucht wurde, ein eigenständiges insolvenzrechtliches Institut zu schaffen, welches ähnlich der Prozesskostenhilfe den Zugang zum Verfahren ermöglichen soll.
Welche dogmatischen und praktischen Schwierigkeiten die Anlehnung der Stundung an die Prozesskostenhilfe mit sich bringt, verdient deswegen besondere Beachtung, weil dieses Rechtsinstitut einzig für das Insolvenzrecht geschaffen wurde. In gerichtlichen Verfahren außerhalb des zivilprozessualen Bereichs sind die §§ 114 ff. ZPO vielfach entsprechend anwendbar. Auch wenn es nahe gelegen hätte, die Anwendbarkeit der §§ 114 ff. ZPO im Insolvenzverfahren ausdrücklich klarzustellen, sah der Gesetzgeber von einem solchen Vorgehen ab. Das überwiegende Schrifttum und der überwiegende Teil der Rechtsprechung übertragen gleichwohl häufig die zum Recht der Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze auf das Stundungsmodell.
Die Arbeit untersucht insbesondere, ob diese Vorgehensweise den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens hinreichend gerecht wird. Diese werfen nämlich generell die Frage auf, ob zum Recht der Prozesskostenhilfe entwickelte Grundsätze bruchlos auf das Stundungsmodell übertragen werden können oder ob im Wege einer insolvenzspezifischen Interpretation neue Lösungen gefunden werden müssen.
Schlagworte
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