Fariba PeykanDie grundbuchrechtliche Prüfungskompetenz des Rechtspflegers bei notariell beurkundeten Rechtsgeschäften
Schriftenreihe des Instituts für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld, Band 16
Hamburg 2005, 194 Seiten
ISBN 978-3-8300-1721-9 (Print)
ISBN 978-3-339-01721-5 (eBook)
Zum Inhalt
Die Begründung von Rechten an Grundstücken setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Der Umfang von Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des für die Eintragung zuständigen Rechtspflegers beim Grundbuchamt ist angesichts der gegenläufigen Interessen an der materiellen Richtigkeit des Grundbuchs einerseits und der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Grundstücksverkehrs andererseits ein dauerhaft umstrittenes Thema.
In vielen Fällen liegen dem Eintragungsantrag notarielle Urkunden zugrunde. Die vorliegende Arbeit geht insbesondere der Frage nach, inwieweit sich die Beurkundungstätigkeit durch den Notar im Vorfeld der Grundbucheintragung auf den Prüfungsumfang des Rechtspflegers im Eintragungsverfahren auswirkt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Beurkundungs- und das Eintragungsverfahren eine Einheit darstellen, in der die Sicherstellung der Wirksamkeit der zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte dem Beurkundungsverfahren vorbehalten ist. Für eine Prüfung im Eintragungsverfahren bleibt somit nur im Rahmen der streng formalisierten gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen Raum.
Schlagworte
EintragungsverfahrenGrundbuchordnungGrundbuchrechtKompetenzkonfliktNotarrechtPrüfungsrechtRechtswissenschaftIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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