Dissertation: Anlassunabhängige Personenkontrollen

Anlassunabhängige Personenkontrollen

Zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Länder und im Bundesgrenzschutzgesetz

Buch beschaffen

Studien zum Verwaltungsrecht, Band 6

Hamburg , 230 Seiten

ISBN 978-3-8300-1339-6 (Print)

Zum Inhalt

Kaum eine Thematik des Polizeirechts hat Rechtsprechung und Literatur in der jüngsten Zeit so beschäftigt wie die Möglichkeit so genannter anlassunabhängiger Personenkontrollen. In einer Reihe von Landespolizeigesetzen und im Bundesgrenzschutzgesetz wurden in den letzten Jahren entsprechende Ermächtigungsgrundlagen normiert, die es der Polizei ermöglichen, ohne konkreten Anlass Identitätsfeststellungen und damit zusammenhängende weitere Maßnahmen vorzunehmen. So lautet etwa § 12 Abs. 6 des Niedersächsischen Gefahrenabwehr- gesetzes: "Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen." Vergleichbare Regelungen finden sich in den Polizeigesetzen von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen sowie in § 22 Abs. 1a des Bundesgrenzschutzgesetzes. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Verfassungsgericht dieses Landes bereits für in weiten Teilen verfassungswidrig und daher nichtig erklärt.

Die Besonderheit dieser Ermächtigungsgrundlagen, deren Schaffung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abbau der Grenzkontrollen in Folge des Schengener Abkommens steht, liegt in einem Bruch mit einem bedeutsamen Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts: Der Polizei werden Eingriffe in Rechte des Bürgers erlaubt, ohne dass eine konkrete Gefahr vorliegt.

Die neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlagen geraten mit dem Grundgesetz in formeller und in materieller Hinsicht in Konflikt: Aus formell-verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich vor allem die Frage, ob die Ermächtigungsgrundlagen gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstoßen, weil die Landesgesetzgeber Befugnisnormen erlassen haben, die auf der Schnittstelle zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung liegen. Aus materiell-verfassungsrechtlicher Sicht ist insbesondere zweifelhaft, ob die Ermächtigungsgrundlagen dem Bestimmtheitsgebot und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Allen drei aufgezeigten Fragestellungen widmet sich die Untersuchung ausführlich. Der Verfasser unterscheidet genau zwischen den zum Teil unterschiedlichen Eingriffsvoraussetzungen der verschiedenen Ermächtigungsgrundlagen und gelangt dementsprechend hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Normen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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