Doktorarbeit: Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen

Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen

Buch beschaffen

Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 2

Hamburg , 254 Seiten

ISBN 978-3-8300-0379-3 (Print)

Zum Inhalt

Die in Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und Verfassungspraxis verbreitet unter dem Rubrum "Prüfungskompetenz bzw. Prüfungsrecht" behandelte Rechtsstellung des Bundespräsidenten (als Verfassungsorgan) bei der Ausfertigung von Bundesgesetzen nach Art. 82 I S. 1 GG zählt seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zu den traditionsreichen Standardthemen der deutschen Staatsrechtslehre.

Bei vordergründiger Betrachtung verbindet sich mit dem Stichwort im Kern nur die Frage, in welchem Umfang der Bundespräsident berechtigt ist, die ihm zur Ausfertigung vorgelegten Normen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Doch trotz einer seit fünf Jahrzehnten andauernden Beschäftigung mit der Prüfungskompetenz ist die Problematik noch lange nicht geklärt. Das betrifft bereits die sogenannte formelle Prüfungskompetenz, also die Berechtigung des Bundespräsidenten, ihm zur Ausfertigung vorgelegte Gesetze auf ihre formelle Verfassungsmäßigkeit, d.h. auf ihre Vereinbarkeit sowohl mit den Verfahrens- als auch Zuständigkeitsvorschriften, zu überprüfen.

Noch wesentlich streitbefangener ist die Frage nach der materiellen Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten. Umstritten ist hier nicht nur der Umfang, sondern bereits die grundsätzliche Anerkennung, also der Bestand einer solchen Prüfungskompetenz. Darunter versteht man herkömmlich die Berechtigung des Bundespräsidenten, die ihm zur Ausfertigung vorgelegten Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem materiellen Inhalt der Verfassung, d.h. auf die Einhaltung der Grundrechte, der Verfassungsprinzipien des Art. 20 GG sowie des Staatsorganisationsrechts zu überprüfen. Außerdem stellt sich neben der Problematik der präsidialen Prüfungskompetenz auch noch die Frage nach ihrer Rechtsgrundlage sowie ihren einzelnen Elementen.

Gegenstand dieser Arbeit ist es deshalb, Rechtsgrundlage, Elemente und Umfang der präsidialen Prüfungskompetenz mittels Auslegung und unter Einbeziehung der Staatspraxis und der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu ergründen.

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