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Mehrfachverstöße bei Vertragsstrafeversprechen und bei der Zwangsvollstreckung aus Duldungs- und Unterlassungstiteln

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Schriften zum Zivilprozessrecht, Band 56

Hamburg , 230 Seiten

ISBN 978-3-339-13902-3 (Print) |ISBN 978-3-339-13903-0 (eBook)

Zum Inhalt

Duldungs- und Unterlassungstitel spielen vielfach im Wettbewerbsrecht eine Rolle, kommen jedoch in vielen Lebensbereichen vor. Leicht kann mehrfach hiergegen verstoßen werden, da die Titel in der Regel eine Dauerverpflichtung enthalten. Schnell können sich die vom Gesetz vorgesehenen Ordnungsgelder in der Folge aufsummieren und zu unbilligen Härten führen.

Wie mit solchen Fällen umzugehen ist, wie man gerechtere Ergebnisse erzielt und ob es möglich ist, Verstöße zusammenzufassen, wird in dieser Dissertation untersucht.

Hierbei wird auch ein ausgiebiger Blick über den Tellerrand auf das Strafrecht geworfen und untersucht, ob neben der Handlungseinheit auch die früher verwendete Figur des Fortsetzungszusammenhangs bei der Problemlösung dienlich sein kann. Zudem wird die Überlegung angestellt, die Gesamtstrafenbildung als ein weiteres Instrument im Zwangsvollstreckungsrecht zu verwenden.

Auch wird die Rechtsnatur der Ordnungsmittel beleuchtet und die Frage des Strafcharakters von § 890 ZPO problematisiert.

Aufgrund der Ähnlichkeit und den Parallelen zu Vertragsstrafeversprechen, welche im Rechtsverkehr immer häufiger anzutreffen sind, werden auch diese mit in den Fokus genommen. Dabei spielt der sogenannte „Hamburger Brauch“ eine Rolle, bei dem der Gläubiger das Bestimmungsrecht hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe hat. Die Vertragsstrafe kann sodann vom Gericht überprüft und herabgesetzt werden.

In dem Buch werden die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Zusammenfassung von Verstößen gegen Duldungs- und Unterlassungstitel, die im Rahmen von § 890 ZPO vollstreckt werden, und Verstößen gegen Vertragsstrafeversprechen ausführlich erörtert. Dabei werden verschiedene Lösungen aufgezeigt, die sowohl für Gläubiger als auch Schuldner praktikabel sein sollen und möglichst sicherstellen, dass ein Ordnungsmittel festgesetzt bzw. eine Vertragsstrafe bestimmt wird, die im jeweiligen Einzelfall angemessen ist.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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