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Gesetzlichkeitsprinzip und Verschleifungsverbot

Die Grenze zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit bei Vermögensdelikten und beim ärztlichen Abrechnungsbetrug

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 417

Hamburg , 302 Seiten

ISBN 978-3-339-13838-5 (Print) |ISBN 978-3-339-13839-2 (eBook)

Zum Inhalt

„[D]as Gesetz gilt für alle Fälle, auf welche es nach richtiger Auslegung passt, mag der Gesetzgeber an dieselben gedacht haben oder nicht […].“ So hat es bereits das Reichsgericht in seinem Urteil vom 17.09.1885 formuliert [RGSt 12, 371 (372-373)].

Was sich hinter dieser Formulierung verbergen kann, wie schwierig es mitunter ist, vor allem im Bereich der Vermögensdelikte, die Grenze zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit voneinander abzugrenzen, damit beschäftigt sich diese Arbeit im Zusammenhang mit dem sog. „Verschleifungsverbot“.

Das Verschleifungsverbot ist ein methodisches Auslegungsinstrument, das durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 in den Fokus gerückt wurde. Anlass war damals unter anderem der sog. „Schwarze Kassen / Siemens-Fall“ (BVerfGE 126, 170), der sich mit der Frage der Untreue durch die Verbringung von Firmengeldern ins Ausland befasste.

Seither erfährt das Verschleifungsverbot, das sich in seinem Kern mit der Abgrenzung von Tatbestandsmerkmalen befasst, größere Aufmerksamkeit in Rechtsprechung und Literatur. Einzelheiten, Ausprägung, Anwendungsbereiche und Auswirkungen auf einzelne Straftatbestände werden diskutiert. Während es Stimmen gibt, die dem Verschleifungsverbot keine größere Bedeutung beimessen wollen, zeigt sich bei näherer Betrachtung jedoch, dass der Einfluss nicht zu verleugnen ist.

Hiesige Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund vor allem den ärztlichen Abrechnungsbetrug. Der Abrechnungsbetrug ist vielschichtig und komplex, nicht zuletzt aufgrund des Ineinandergreifens von strafrechtlichen und sozialrechtlichen Normen.

Unter dem Blickwinkel des Betrugstatbestandes, § 263 Strafgesetzbuch, ergeben sich an zahlreichen Stellen Einfallstore, die untersuchungswürdig erscheinen. Wann genau ist von einer Täuschungshandlung des Arztes auszugehen? Welche Besonderheiten gelten bei der Schadensprüfung? Wie wirkt sich das Verschleifungsverbot aus?

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