Britta TilgnerRestrukturierung und Grundrechte
Schriften zum Unternehmensrecht mitsamt seinen ökonomischen Bezügen, Band 10
Hamburg 2021, 440 Seiten
ISBN 978-3-339-12622-1 (Print)
ISBN 978-3-339-12623-8 (eBook)
Zum Inhalt
Der Gesetzgeber hat in Deutschland zum 01.01.2021 erstmals ein vorinsolvenzliches Verfahren durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt. Mit dem StaRUG wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie umgesetzt, die 2019 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber bietet dem drohend zahlungsunfähigen Schuldner damit nun bereits im vorinsolvenzlichen Krisenstadium ein förmliches Verfahren zur Restrukturierung seines Unternehmens an. Dadurch hat der Gesetzgeber das Restrukturierungsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet neben dem Insolvenzrecht konturiert.
Für den Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten bei wahrscheinlicher Insolvenz bringt der Restrukturierungsrahmen wesentliche Neuerungen: Er kann sich durch ein Moratorium eine Atempause für Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan verschaffen. Ein Restrukturierungsplan kann im vorinsolvenzlichen Stadium mit Mehrheitsentscheidung und notfalls mittels klassenübergreifendem cram down angenommen werden. Auch Anteilsinhaber können einbezogen werden. Neue Finanzierungen können in verschiedener Hinsicht privilegiert werden.
Der Titel „Grundrechte und Restrukturierung“ stellt dieses Novum des deutschen Rechts anhand der Restrukturierungsrichtlinie auf den Prüfstand: Der Modellvergleich mit den vorinsolvenzlichen Verfahren im englischen, französischen und spanischen Recht führt zu einer Bewertung der Restrukturierungsrichtlinie auf dem internationalen Parkett.
Der Schwerpunkt liegt sodann auf einer grundrechtlichen Prüfung der wesentlichen Regelungen der Richtlinie. Unter Berücksichtigung der Spielräume, die die Richtlinie dem Gesetzgeber eingeräumt hat, werden konkrete Ergebnisse – und manche Zweifel – zur Frage herausgearbeitet, ob die Regelungen grundrechtskonform sind und bei welcher Umsetzung der Richtlinie die unionsrechtlichen und die nationalen Grundrechte bestmöglich zur Geltung kommen können. Unter diese Ergebnisse wird das StaRUG subsumiert. Eine Bewertung der Richtlinie und des StaRUG runden den Titel ab.
Schlagworte
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