Doktorarbeit: Die Neuregelung der notwendigen Verteidigung auf Grund der Legal Aid-Richtlinie

Die Neuregelung der notwendigen Verteidigung auf Grund der Legal Aid-Richtlinie

Gelungene Umsetzung oder verpasste Chance?

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 30

Hamburg , 232 Seiten

ISBN 978-3-339-12546-0 (Print) |ISBN 978-3-339-12547-7 (eBook)

Zum Inhalt

Das Werk mit dem Arbeitsthema „Die Neuregelung der notwendigen Verteidigung auf Grund der Legal Aid-Richtlinie“ befasst sich mit der jüngsten Reform der notwendigen Verteidigung. Im Bereich der notwendigen Verteidigung, das heißt bei den Verfahren, bei denen die Mitwirkung eines Strafverteidigers jedenfalls auf Antrag des Beschuldigten zwingend ist, erfolgte im Dezember 2019 zur Umsetzung europäischer Vorgaben eine umfassende Änderung der Rechtslage.

Das Werk analysiert die Grundlagen der notwendigen Verteidigung und geht dabei insbesondere der Frage nach, ob und inwieweit die Neuregelung der seit vielen Jahren in der Wissenschaft erhobenen Kritik an dem System der notwendigen Verteidigung abgeholfen hat. Diese Kritik bezog sich vor allem auf vier Bereiche. Die bisherige restriktive Beiordnung von Verteidigern im Ermittlungsverfahren, den Vorwurf eines zu geringen Schutzniveaus für mittellose Beschuldigte, die aufgedrängte Verteidigung von Beschuldigten, die im Anwendungsbereich der notwendigen Verteidigung gar keinen Verteidiger wollen, sowie die Auswahl des Pflichtverteidigers, die in der Praxis häufig durch den Richter erfolgt, welcher am Ende auch das Urteil fällt.

Joshua Christmann stellt zunächst die Grundlagen der (notwendigen) Verteidigung vor und zeigt auf, dass sich niemand wegen seiner finanziellen Bedürftigkeit selbst verteidigen müssen sollte. Der Hintergrund der Reform wird erläutert und die Entwicklung der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie die konkrete Umsetzung der Legal Aid-Richtlinie dargestellt.

Auch während des Gesetzgebungsverfahrens bestand kein Konsens. Den Strafverfolgungsbehörden ging die Beiordnung im Ermittlungsverfahren zunächst zu weit, Strafverteidiger bemängelten dagegen Defizite, insbesondere was das Erfordernis eines Antrages des Beschuldigten auf Beiordnung in bestimmten Konstellationen betrifft. Diese Einwände werden dargestellt und bewertet.

Die Dissertation schließt mit der Unterbreitung eigener Reformvorschläge und stellt mögliche Alternativen vor. Dabei wird ein Prozesskostenhilfemodell und ein geändertes Auswahlverfahren präsentiert, welches dem Richter, sofern der Beschuldigte keine Wahl trifft, die Entscheidung weiterhin belässt, in bestimmten Fällen jedoch ein Begründungserfordernis statuiert.

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