Forschungsarbeit: Der Schutz von Kinderrechten und das Recht auf Bildung

Der Schutz von Kinderrechten und das Recht auf Bildung

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Völkerrecht, Europarecht, Vergleichendes Öffentliches Recht, Band 14

Hamburg , 140 Seiten

ISBN 978-3-339-12432-6 (Print) |ISBN 978-3-339-12433-3 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

258 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besuchen laut dem UNESCO-Weltbildungsbericht 2020 keine Schule. Die COVID-19-Pandemie hat Ungleichheiten im Bereich der Bildung aufgedeckt und bereits vorhandene verstärkt. Die dadurch ausgelöste Bildungskrise stellt die größte Störung im Bildungswesen seit dem Zweiten Weltkrieg dar. In diesem Sinne muss das Recht auf Bildung primär berücksichtigt werden.

Dieses Band befasst sich mit der grundsätzlichen Frage: Welchen Rechtsschutz genießen Kinder gemäß der Kinderrechtskonvention (KRK)? Ziel dieser Studie ist es aufzuzeigen, dass die KRK mit ihren Bestimmungen ein Dokument mit weitreichenden Auswirkungen sowie vielfältigen Anwendungsbereichen ist. Die ausführliche Analyse von Art. 28 KRK (Recht auf Bildung) und Art. 29 KRK (Bildungsziele) zeigt wie umfassend und eng verbunden diese Bestimmungen sind. Als Vergleich dient Art. 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, ein Grundstein des Rechtes auf Bildung.

„Inklusion und Bildung“ werden im UNESCO-Weltbildungsbericht 2020 thematisiert. Dieser Bericht schildert die Fortschritte bei der Umsetzung der Globalen Bildungsagenda 2030 und evaluiert sie. Besondere Aufmerksamkeit bekommt das SDG 4, Ziel für hochwertige Bildung.

Als „Zwischenbilanz” bis zum Jahre 2030 hat der Bericht einen unglücklichen Zeitpunkt erwischt, denn die COVID-19-Pandemie hat die bisher guten Aussichten zum Scheitern verurteilt. Zu den einschneidendsten Maßnahmen zur Begrenzung des Ansteckungsrisikos zählen Schul- und Universitätsschließungen: Im April 2020 waren 91% der Studierenden in 194 Ländern weltweit von solchen Maßnahmen betroffen. In dieser Hinsicht wurde scheinbar vergessen, dass Bildung nach wie vor ein Menschenrecht ist und deren Kontinuität auch in Krisenzeiten essenziell ist. In puncto Zugänglichkeit und Anpassungsfähigkeit des Rechts auf Bildung bleibt noch viel zu tun.

Policy Paper 42 wird veröffentlicht, um festzustellen in welchem Maße der Bereich der Bildung von der COVID-19-Pandemie getroffen wurde und um finanzpolitische Optionen für eine Erholung von der Bildungskrise zu prüfen.

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