Dissertation: Die Wahrung von Gesellschaftsinteressen im Rahmen von aktienrechtlichen Sonderprüfungen nach §§ 142 ff. AktG

Die Wahrung von Gesellschaftsinteressen im Rahmen von aktienrechtlichen Sonderprüfungen nach §§ 142 ff. AktG

– Überlegungen zur Fortbildung des Sonderprüfungsrechts –

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 240

Hamburg , 268 Seiten

ISBN 978-3-339-11762-5 (Print) |ISBN 978-3-339-11763-2 (eBook)

Zum Inhalt

Anlass für aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 142 ff. AktG) ist vielfach ein Vertrauensverlust der Aktionäre in die Tätigkeit der Unternehmensleitung und ein damit einhergehendes Misstrauen in die Effektivität der gegenseitigen Überwachung von Aufsichtsrat und Vorstand. Mit der als Aufklärungsinstrument zunehmend an Bedeutung gewinnenden aktienrechtlichen Sonderprüfung steht Aktionären zum Ausgleich von tatsächlichen oder nur vermuteten Informationsgefällen die Erlangung von Einblicken in gesellschaftsinterne Vorgänge offen.

Der Verfasser untersucht, inwiefern eine Reform des Rechts der aktienrechtlichen Sonderprüfung vor dem Hintergrund der Interessen von mit derartigen Prüfungen konfrontierten Gesellschaften geboten erscheint. Dabei liegt der Fokus auf dem Verfahren der Bestellung von aktienrechtlichen Sonderprüfern und auf dem das Sonderprüfungsverfahren abschließenden und weitreichende Publizität verschaffenden Verfahren der Veröffentlichung des Prüfungsbericht.

Die Untersuchung erstreckt sich im Rahmen dieser beiden Verfahrensabschnitte neben Erwägungen zum Schutze von Gesellschaftsinteressen auch auf Reformüberlegungen, mit denen den Interessen der Aufklärung erstrebenden Aktionäre entsprochen werden kann. So vertritt der Autor, dass es einer teleologischen Reduktion des § 122 Abs. 2 AktG bedarf, um den das Quorum von § 142 Abs. 2 AktG erfüllenden Aktionären gänzlich eine gerichtliche Sonderprüferbestellung zu eröffnen.

Zielsetzung der Reformüberlegungen im Zusammenhang mit dem Verfahren der Veröffentlichung des Prüfungsberichts ist ein Ausgleich zwischen dem weitreichende Aufklärung erfordernden Informationsbedürfnis der Aktionäre einerseits und dem Interesse der Gesellschaften an der Geheimhaltung von potenziell nachteiligen Informationen andererseits.

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