Anna Katharina SchönebergDie Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Studien zum Völker- und Europarecht, Band 171
Hamburg 2020, 148 Seiten
ISBN 978-3-339-11756-4 (Print)
ISBN 978-3-339-11757-1 (eBook)
Zum Inhalt
Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden.
Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob der EGMR diese neuen Tatsachen, die dem nationalen Gericht seinerzeit nicht vorlagen, berücksichtigen darf. Relevanz hat diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell vermehrt auftretenden abgelehnten Asylanträgen und daraus resultierenden (geplanten) Abschiebungen. Denn gerade in Fällen des Asylrechts und damit einhergehenden Individualbeschwerden, die sich gegen eine Ausweisung oder die Abschiebung selbst richten, spielen subsequent developments eine entscheidende Rolle.
Die Autorin analysiert unterschiedliche Entscheidungen des EGMR, in denen subsequent developments berücksichtigt wurden. Sodann werden verschiedene Aspekte aufgezeigt, die gegen eine Berücksichtigung neuer Tatsachen sprechen. Die Autorin stellt außerdem Handlungsmöglichkeiten des EGMR und der Mitgliedstaaten zum Umgang mit subsequent developments dar.
Schlagworte
AbschiebungArt. 3 EMRKEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEuroparechtex-nunc-PrüfungMenschenrechteNeue TatsachenNovenrechtRechtswegerschöpfungSubsequent developmentsIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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