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Wissenschaftliche Literatur Art. 3 EMRK

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Studien zum Völker- und Europarecht

Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden.

Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob der EGMR diese neuen Tatsachen, die dem nationalen Gericht seinerzeit nicht vorlagen, berücksichtigen darf. Relevanz hat diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell vermehrt auftretenden abgelehnten…

AbschiebungArt. 3 EMRKEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEuroparechtex-nunc-PrüfungMenschenrechteNeue TatsachenNovenrechtRechtswegerschöpfungSubsequent developments
Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK (Doktorarbeit)Zum Shop

Der Folterbegriff nach Art. 3EMRK

Studien zum Völker- und Europarecht

Der Folterbegriff wird im alltäglichen Sprachgebrauch wie selbstverständlich verwendet und findet immer wieder Eingang in das aktuelle Tagesgeschehen. Dabei steht die Frage, ob Folter unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein könnte, zumeist im Fokus der jeweiligen Diskussionen. Eine grundlegende Frage wird in diesem Zusammenhang vergleichsweise wenig beachtet:

Was bedeutet Folter überhaupt? Oder anders: Was macht Folter zur Folter?

Weder Art. 3EMRK noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)…Art. 3 EMRKEGMRErniedrigende Behandlung oder StrafeEuropäische MenschenrechtskommissionFolterIrland gegen GroßbritannienRechtswissenschaftRettungsfolterSchwere der LeidenSelmouni gegen FrankreichUnmenschliche Behandlung oder StrafeVölkerrecht

Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der neueren Rechtsprechung der bundesdeutschen Verwaltungsgerichte (Doktorarbeit)Zum Shop

Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der neueren Rechtsprechung der bundesdeutschen Verwaltungsgerichte

Eine Untersuchung am Beispiel des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.1999 - 4 CN 9.98 - zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 E

Studien zum Verwaltungsrecht

Im Blickfeld der Untersuchung stehen eine Reihe verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, bei denen Art. 3EMRK und Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK von Bedeutung waren oder es zumindest hätten sein sollen. Ziel der Untersuchung war es herauszufinden, wie in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mit diesen Konventionsrechten umgegangen wird.

Das Ergebnis der Analyse läßt sich auf ein Wort reduzieren: Uneinheitlich. Hinter der Frage, ob die EMRK hinreichend berücksichtigt wird, steht letztlich die viel entscheidener Frage, wie es um die Qualität des internationalen…

AuslegungBürgerkriegEMRKEuropäische MenschenrechtskonventionFolterGenitalverstümmelungMenschenrechteNormenkontrolleRechtswissenschaftVerwaltungsgericht