3 Bücher 

Wissenschaftliche LiteraturNovenrecht

Eine Auswahl unserer Fachbücher

Falls bei Ihnen die Veröffentlichung der Dissertation, Habilitation oder Masterarbeit ansteht, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.








Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Doktorarbeit)

Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Studien zum Völker- und Europarecht

Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden.

Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob…

AbschiebungArt. 3 EMRKEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEuroparechtex-nunc-PrüfungMenschenrechteNeue TatsachenNovenrechtRechtswegerschöpfungSubsequent developments
Die Berücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz nach der Reform des Zivilprozesses (Doktorarbeit)

Die Berücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz nach der Reform des Zivilprozesses

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessreformgesetz hat den Charakter der Berufungsinstanz tiefgreifend umgestaltet. Die nach dem „alten“ Recht bestehende Möglichkeit der Parteien, auch in der Berufungsinstanz umfassend den in der ersten Instanz gehaltenen Sachvortrag zu ergänzen, hat der Reformgesetzgeber abgeschafft. Mit der Umgestaltung des sog. Novenrechts sind neue Probleme…

Angriffs- und VerteidigungsmittelBerufungBerufungsinstanzNovenNovenrechtProzessstoffSachvortragTatbestandsberichtigungsverfahrenZPOZPO-Reform
Prozessstoff und Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz nach der ZPO-Reform 2002 (Doktorarbeit)

Prozessstoff und Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz nach der ZPO-Reform 2002

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Umgestaltung des Berufungsverfahrens. Im Gegensatz zur vormaligen Rechtslage soll der Rechtsstreit in der Berufung nicht mehr neu verhandelt werden. Vielmehr ist das Berufungsgericht im Grundsatz an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen…

AufrechnungserklärungBerufungBerufungsgründeBerufungsrechtBerufungsverfahrenBundesgerichtshofNeues VorbringenNovenrechtProzessstoffPrüfungsumfangRechtswissenschaftWiderklageZivilprozessZivilprozessrechtZPO-Reform 2002§ 529 Abs. 1 ZPO