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Wissenschaftliche Literatur Novenrecht

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Studien zum Völker- und Europarecht

Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden.

Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob der EGMR diese neuen Tatsachen, die dem nationalen Gericht seinerzeit nicht vorlagen, berücksichtigen darf. Relevanz hat diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell vermehrt auftretenden abgelehnten…

AbschiebungArt. 3 EMRKEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEuroparechtex-nunc-PrüfungMenschenrechteNeue TatsachenNovenrechtRechtswegerschöpfungSubsequent developments
Die Berücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz nach der Reform des Zivilprozesses (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Berücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz nach der Reform des Zivilprozesses

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessreformgesetz hat den Charakter der Berufungsinstanz tiefgreifend umgestaltet. Die nach dem „alten“ Recht bestehende Möglichkeit der Parteien, auch in der Berufungsinstanz umfassend den in der ersten Instanz gehaltenen Sachvortrag zu ergänzen, hat der Reformgesetzgeber abgeschafft. Mit der Umgestaltung des sog. Novenrechts sind neue Probleme entstanden, die in dieser Studie untersucht werden.

Die Untersuchung beginnt mit den Grundlagen des durch das Berufungsgericht zugrunde zu legenden Prozessstoffs. Darüber hinaus werden die wichtigsten…

Angriffs- und VerteidigungsmittelBerufungBerufungsinstanzNovenNovenrechtProzessstoffSachvortragTatbestandsberichtigungsverfahrenZPOZPO-Reform
Prozessstoff und Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz nach der ZPO-Reform 2002 (Doktorarbeit)Zum Shop

Prozessstoff und Prüfungsumfang in der Berufungsinstanz nach der ZPO-Reform 2002

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Umgestaltung des Berufungsverfahrens. Im Gegensatz zur vormaligen Rechtslage soll der Rechtsstreit in der Berufung nicht mehr neu verhandelt werden. Vielmehr ist das Berufungsgericht im Grundsatz an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden und hat sich auf die Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung zu beschränken. Neues Vorbringen ist nur in engen Grenzen zulässig. Damit rückt die Berufung in die Nähe der reinen Rechtskontrollinstanz…

AufrechnungserklärungBerufungBerufungsgründeBerufungsrechtBerufungsverfahrenBundesgerichtshofNeues VorbringenNovenrechtProzessstoffPrüfungsumfangRechtswissenschaftWiderklageZivilprozessZivilprozessrechtZPO-Reform 2002§ 529 Abs. 1 ZPO