Doktorarbeit: Unerlaubte markenrechtliche Handlungen innerhalb ubiquitärer Medien auf Kollisions- und Sachrechtsebene

Unerlaubte markenrechtliche Handlungen innerhalb ubiquitärer Medien auf Kollisions- und Sachrechtsebene

Das Merkmal des Inlandsbezugs

Buch beschaffen

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 398

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-9691-7 (Print)

Zum Inhalt

Erreicht man über ubiquitäre Medien Menschen auf der ganzen Welt, so erreicht man auch die zugehörigen Märkte. Die Bedeutung ubiquitärer Medien für die Entwicklung, Bekanntheit und Werthaltigkeit von Marken, ebenso wie für den geschäftlichen Erfolg der dahinterstehenden Unternehmen, kann folglich gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Unternehmen und Rechteinhaber geben mit großem Erfolg stetig mehr Geld aus, um ihre Zeichen bekannter, begehrter und erfolgreicher zu machen.

Dieser Erfolg und die mit einem Markenzeichen assoziierten positiven Attribute wecken jedoch auch Begehrlichkeiten von Verletzern, dies für ihre wirtschaftlichen Zwecke zu nutzen. Dabei erschöpft sich die Problematik einer Zeichenverwendung innerhalb ubiquitärer Medien keineswegs auf die Fälle, in denen es dem Verwender bewusst auf eine Verletzung fremder Zeichen ankommt. Im Gegenteil: Auch eine im inländischen Ursprung rechtmäßige Zeichennutzung kann, bei Verwendung innerhalb ubiquitärer Medien, eine potenziell weltweite Verletzung nach sich ziehen. Zur Verdeutlichung dieser Problematik ist ein globaler Blickwinkel einzunehmen. Bekanntermaßen können Inhalte aus dem Internet jederzeit weltweit abgerufen werden. Auch Satelliten senden nicht entlang territorialer Grenzen, sondern länderübergreifend. Sie decken dabei ganze Kontinente ab. Damit haben Zeichenverwendungen in ubiquitären Medien haben daher regelmäßig einen Bezug zu Rechtsordnungen verschiedenster Staaten.

Nach dem international anerkannten Territorialitätsprinzip gelten Markenrechte eines Inhabers aber nur innerhalb eines Staates. Dies führt global betrachtet zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Rechteinhabern in verschiedenen Staaten, welche jeweils ein Recht an exakt demselben oder einem verwechselbaren Markenzeichen innehaben (kollidierende Zeichen). Die Verwendung solch kollidierender Zeichen in ubiquitären Medien führt daher denknotwendig zu Konflikten zwischen verschiedenen Zeicheninhabern. Anders gewendet:

Während in Italien die werbende Verwendungshandlung eines Rechteinhabers in ubiquitären Medien nach der dortigen Rechtsordnung ohne Weiteres zulässig sein kann, gilt dies noch keineswegs für Deutschland oder den Rest der Welt. Eine einzige werbende Handlung innerhalb ubiquitärer Medien kann folglich eine ganze Vielzahl unterschiedlichster Rechte in verschiedenen Staaten verletzen. Man spricht in diesem Zusammenhang von sog. „Multistate-Verstößen“.

Die Schwierigkeit der Bestimmung, ob ein fremdes Zeichen im Einzelfall verletzt wurde, liegt somit in der Vielzahl der betroffenen Rechtsordnungen und den darin zu Grunde liegenden unterschiedlichen sachrechtlichen Wertungen. Ebenso in der Unvermeidbarkeit einer Ausstrahlung und Empfangbarkeit der Zeichenverwendung innerhalb von Staaten mit kollidierenden Zeichen. Diese Problematik führt, ohne Anwendung eines Korrektivs, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, da ein Zeichenverwender vor Nutzung seines Zeichens innerhalb eines ubiquitären Mediums stets sämtliche weltweit entgegenstehenden Markenrechte sowie den diesen zugeordneten Rechtsordnungen zu prüfen hätte.

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