Dissertation: Die Europäisierung des Teilbetriebsbegriffs im Umwandlungssteuerrecht

Die Europäisierung des Teilbetriebsbegriffs im Umwandlungssteuerrecht

Das Verhältnis des nationalen zum europäischen Teilbetriebsbegriff und seine Auswirkungen auf dessen quantitative Bestimmung sowie den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 132

Hamburg , 378 Seiten

ISBN 978-3-8300-9182-0 (Print) |ISBN 978-3-339-09182-6 (eBook)

Zum Inhalt

Das Buch widmet sich der Frage der Europäisierung des Teilbetriebsbegriffs im Umwandlungssteuerrecht durch die Umsetzung der Fusionsrichtlinie in nationales Recht. Die Rechtsfigur des Teilbetriebs ist in vielen Bereichen des Steuerrechts von zentraler Bedeutung. An dessen Erfüllung knüpfen eine Reihe begünstigender Vorschriften an, so auch die umwandlungssteuerrechtlichen Spaltungs- und Einbringungsvorschriften. Die genaue Kenntnis der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen ist für die Gestaltungsberatung im Rahmen von Umstrukturierungen unabdingbar. Der Verfasser geht im Ausgangspunkt der Frage nach, ob weiterhin die über Jahrzehnte durch den BFH entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können oder inzwischen ausschließlich die europäische Legaldefinition der Fusionsrichtlinie maßgeblich ist. Letzteres gilt zwingend für grenzüberschreitende Sachverhalte, die unmittelbar vom Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie erfasst werden. In der Studie wird daher zunächst dargestellt, wann es sich aus steuerlicher Sicht um grenzüberschreitende Sachverhalte handelt. Sodann wird die äußerst umstrittene Frage geklärt, ob die europäische Teilbetriebsdefinition auch für rein innerstaatliche Sachverhaltskonstellationen maßgeblich ist. Im Anschluss beleuchtet der Verfasser weitere für den Steuerpflichtigen wichtige Folgeprobleme. Hierzu zählt insbesondere die Frage, zu welchem Zeitpunkt das übertragene Betriebsvermögen spätestens die Qualität eines Teilbetriebs aufweisen muss und ob auch weiterhin ein Teilbetrieb im Aufbau ausreichen kann. Darüber hinaus ist fraglich, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen auf den oder die übernehmenden Rechtsträger übertragen werden müssen. Diese Aspekte sind in der Rechtsprechung noch nahezu ungeklärt. Zur Auslegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs existiert bislang lediglich ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2002. Vorstehend erwähnte Problembereiche sind nicht zuletzt durch die Veröffentlichung des Umwandlungssteuererlasses 2011 wieder in den Fokus steuerrechtlicher Diskussionen gerückt. Dort vertritt die Finanzverwaltung – zum Teil entgegen früherer Auffassung – sehr restriktive und für den Steuerpflichtigen sehr ungünstige Ansichten. Die Veröffentlichung gibt dem Steuerpflichtigen sowie der Beraterschaft die maßgeblichen Leitlinien zur Auslegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs anhand der Vorgaben der Fusionsrichtlinie sowie des bislang einzigen Urteils des EuGH an die Hand.

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