Antje DauDie Auswirkungen der Health Claims Verordnung auf das Markenrecht
Was ändert sich in der Zukunft für Marken mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben?
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 129
Hamburg 2016, 298 Seiten
ISBN 978-3-8300-8890-5 (Print)
ISBN 978-3-339-08890-1 (eBook)
Rezension
[...] Nimmt man die verschiedenen Elemente der Arbeit – Auswertung der Quellen des parlamentarischen Prozesses, durchgeführte Befragungen und schließlich auch noch konkrete Verbesserungsvorschläge zusammen, so wurde das mit der HCVO verbundene Regulierungsvorhaben in einer auch praxistauglichen Weise einer nachvollziehbaren Überprüfung unterzogen.
Alles in allem hat Dau zudem gezeigt, dass sie nicht nur im Wettbewerbsrecht, sondern auch im öffentlich-rechtlichen Lebensmittelrecht zu Hause ist.
Zum Inhalt
Nur wenige Vorschriften im europäischen Lebensmittelrecht wurden so kontrovers diskutiert wie die Health Claims Verordnung (HCVO). Die HCVO gibt Lebensmittelherstellern konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung ihrer Produkte mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. In der Studie werden die Auswirkungen der HCVO auf das Markenrecht untersucht. Die Einbeziehung von Marken in die HCVO war besonders umstritten, da sie aufgrund ihrer Anwendbarkeit auf alle bestehenden Marken zu einem Eingriff in eigentumsrelevante Positionen führt. Vor diesem Hintergrund dürfen bereits vor dem 01.01.2005 eingetragene Marken noch bis zum 19.01.2022 verwendet werden, auch wenn sie nicht den Vorgaben der HCVO entsprechen. In das Werk integriert ist eine Umfrage, die bei der Markenabteilung des DPMA und bei 110 Unternehmen der Lebensmittelindustrie zu deren Umgang mit der HCVO durchgeführt wurde. Nach einer Einleitung in die Materie widmet sich die Autorin zunächst den Zielen der HCVO und den vor Inkrafttreten der HCVO bestehenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Im Anschluss werden die markenrechtlichen Vorschriften der HCVO intensiv beleuchtet. Es folgt eine Analyse der Auswirkungen der HCVO auf das Markenrecht einerseits sowie des gegenseitigen Verhältnisses andererseits. Sodann wird die HCVO auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht untersucht. Am Ende folgen eine Schlussbetrachtung und ein Vorschlag zur Novellierung der Art. 1 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 2 HCVO. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Auslegungsprobleme von Marken betreffenden Vorschiften der HCVO tatsächlich zu Schwierigkeiten in der Praxis führen. Das zeigen auch die ergangenen Gerichtsentscheidungen. Neben den Anwendungsproblemen für die Lebensmittelindustrie muss insbesondere das vorrangig durch die HCVO bezweckte Ziel des Verbraucherschutzes kritisch hinterfragt werden.
Zur Autorin
Antje Dau, geboren 1976, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem Studium und Referendariat absolvierte sie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf den Studiengang LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz) und arbeitete anschließend in diesem Bereich als Rechtsanwältin in Bremen. Seit Sommer 2009 ist die Autorin bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg tätig und verantwortet dort als Mitglied der Geschäftsführung den Bereich Lebensmittelrecht.
Schlagworte
Art. 1 Abs. 3 HCVOArt. 28 Abs. 2 HCVOGesundheitsbezogene AngabeGewerblicher RechtsschutzHealth ClaimsHealth Claims VerordnungKopplungslösungLebensmittelrechtMarkeMarkenrechtNährwertbezogene AngabeRechtswissenschaftÜbergangsvorschrift für MarkenVerhältnis HCVO und MarkenrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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