Doktorarbeit: Die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten nach irischem und deutschem Recht

Die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten nach irischem und deutschem Recht

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 223

Hamburg , 266 Seiten

ISBN 978-3-8300-8782-3 (Print) |ISBN 978-3-339-08782-9 (eBook)

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Die Verfahren zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland existiert eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit neben der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit. Die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit wird seit Jahren immer wieder diskutiert, konnte sich bislang aber nicht durchsetzen. Vor diesem Hintergrund untersucht die Verfasserin das hochkomplexe System zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in der Republik Irland.

Es werden zunächst die Grundlagen des irischen Arbeitsrechts dargestellt und die Einflüsse des common law und des Unionsrechts berücksichtigt. Der zweite Teil der Untersuchung befasst sich ausführlich mit der Tätigkeit der quasijuristischen Tribunale, denen in Irland die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zugewiesen ist. Ein grundlegendes Problem ist hier die Abgrenzung der Zuständigkeiten, da die entsprechenden Vorschriften nicht in einer umfassenden Verfahrensordnung geregelt, sondern über die zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetze verteilt sind.

Der dritte Teil der Untersuchung behandelt die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Deutschland. Es wird zunächst die historische Entwicklung der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit dargestellt, die ihr zugedachten Aufgaben sowie die Unterschiede zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsaufbau und Organisation sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden erläutert.

Abschließend werden die Methoden der arbeitsrechtlichen Konfliktlösung in Irland und der Bundesrepublik miteinander verglichen und bewertet. Die Untersuchung liefert damit Impulse für die weitere rechtspolitische Diskussion über Sinn, Zweck und Ausgestaltung einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit. Denn beide Systeme – sowohl in Deutschland als auch in Irland – stehen immer wieder auf dem Prüfstand. Während sich jedoch in Deutschland die Diskussion um eine Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen der Großen Justizreform erst einmal erledigt hat, ist Irland im Begriff, das System der quasi-juristischen Tribunale grundlegend zu reformieren.

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