Matthias WinterDie richterliche Anordnung von Informationsgesprächen nach § 135 FamFG (Außergerichtliche Konfliktbeilegung)
Schriften zum Zivilprozessrecht, Band 41
Hamburg 2015, 260 Seiten
ISBN 978-3-8300-8536-2 (Print)
ISBN 978-3-339-08536-8 (eBook)
Zum Inhalt
Mit der Einführung des § 135 FamFG 2009 hat der Gesetzgeber juristisches Neuland betreten und ein Novum im deutschen Prozessrecht installiert: Die Regelung, die dem Familienrichter die Möglichkeit gibt gegenüber Beteiligten einer Scheidungsfolgesache eine Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Form der außergerichtlichen Streitbeilegung anzuordnen, führt zu Problemen nicht zuletzt in der praktischen Anwendung. So bleibt beispielsweise offen, was Kostenfreiheit in diesem Zusammenhang bedeutet und wer die tatsächlich anfallenden Kosten für das Informationsgespräch letztlich trägt. Gleichzeitig wirft die Regelung konflikttheoretische und verfassungsrechtliche Fragen auf, vor allem im Zusammenhang mit der Durchbrechung des Freiwilligkeitspostulats in der Mediation.
Die Studie konzentriert sich zunächst auf eine differenzierte Analyse der beiden in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen, §§ 135, 150 Abs. 4 Satz 2 FamFG. Zu Beginn werden die Merkmale von § 135 FamFG betrachtet, wobei der Umstand der Kostenfreiheit besonders im Fokus steht. Weiter wird die Kostensanktion des § 150 Abs. 4 Satz 2 FamFG detailliert beleuchtet, die vorsieht, dass Beteiligten, die der Anordnung nicht nachkommen, ein kostenrechtlicher Nachteil drohen kann. Eine Betrachtung der Parallelregelungen in England liefert spannende Erkenntnisse, denn sowohl der Grundgedanke des § 135, als auch die Kostensanktion scheinen den richtigen Ansatz zu verfolgen. Die anschließende konflikttheoretische Auseinandersetzung im Hinblick auf das Merkmal der Freiwilligkeit in der Mediation zeigt auf, dass eine gezielte Durchbrechung des Freiwilligkeitspostulats angezeigt ist.
Herzstück der Studie ist die Analyse der Regelungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, die bis dato – soweit ersichtlich – noch nicht Gegenstand anderer Untersuchungen war. Dabei drängt sich die Frage, ob der Gesetzgeber die Parteien überhaupt zu ihrem (Mediations-)Glück zwingen darf, auf.
Zum Abschluss setzt sich die Untersuchung mit zwei durchgeführten Umfragen zur praktischen Anwendung der Regelung auseinander.
Schlagworte
Außergerichtliche StreitbeilegungFamilienrechtInformationsgesprächKonfliktbeilegungKostenfreiheitMandatory MediationMediationPrinzip der FreiwilligkeitSchutz gegen sich selbstZivilprozessrechtZivilrechtZwangsmediation§ 135 FamFG§ 150 FamFGIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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