Thomas HennigBietverfahren zur Veräußerung von Unternehmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmensträgers
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 65
Hamburg 2012, 332 Seiten
ISBN 978-3-8300-6539-5 (Print)
ISBN 978-3-339-06539-1 (eBook)
Rezension
[…] dass Hennig eine anregende und sehr lesenswerte Arbeit geschrieben hat, die vor allem beweist, wie ökonomische Argumente die Diskussion um das Insolvenzrecht beeinflussen und zugleich befruchten können.
Zum Inhalt
Der Insolvenzverwalter steht nicht selten vor der Frage, wie er das Insolvenzverfahren vorantreiben soll, wenn es an der Mitwirkung der Gläubiger fehlt. Oft kommt es in der Gläubigerversammlung oder im Gläubigerausschuss zu Blockadesituationen, die durch das Auseinanderfallen der Einzelinteressen der Gläubiger verursacht sind. Daneben steht er aber häufig auch vor einem leeren Saal. Der Insolvenzverwalter darf in einem solchen Fall aber auch nicht untätig bleiben und abwarten, insbesondere nicht, wenn sich ein Unternehmen in der Insolvenzmasse befindet. Im Hinblick auf die Haftung des Insolvenzverwalters für Schäden, die auf seiner Untätigkeit beruhen, bedarf es einer Handlungsoption zur Fortsetzung des Insolvenzverfahrens ohne Gläubigerbeteiligung.
Der Verfasser schlägt in dieser Untersuchung die Veräußerung des Unternehmens zu seinem objektiven Marktwert vor.
Zu diesem Zweck setzt er sich im ersten Schritt intensiv mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungssituation des Insolvenzverwalters bei der Verwertung eines Schuldnerunternehmens auseinander. Zentraler Punkt der Untersuchung ist die Bestimmung des Begriffs objektiver Marktwert eines Unternehmens, die anhand der betriebswirtschaftlichen Modelle der Unternehmensbewertung und der rechtlichen Definitionen des Unternehmenswerts im Handels-, Aktien-, und Steuerrecht erfolgt.
Im zweiten Schritt entwickelt der Verfasser ein Verfahren zur Ermittlung des objektiven Marktwerts. Dabei orientiert er sich zunächst an den ökonomischen Theorien der Marktpreisbildung. Sodann bedient er sich der juristischen Erfahrungen im Börsensystem, im europäischen Beihilfenrecht und vor allem im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe nach §§ 97 ff. GWB und leitet daraus Regeln für ein wettbewerbsoffenes, transparentes und diskriminierungsfreies Bietverfahren ab.
Abschließend erörtert er die Wirkung des Bietverfahrens auf die Haftung des Insolvenzverwalters in der Praxis, die sich als tatsächliche Vermutung zu dessen Gunsten in einem Haftungsprozess auswirken kann.
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Schlagworte
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