Dissertation: Betreuung durch Angehörige

Betreuung durch Angehörige

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Studien zum Familienrecht, Band 36

Hamburg , 282 Seiten

ISBN 978-3-8300-5988-2 (Print) |ISBN 978-3-339-05988-8 (eBook)

Zum Inhalt

Angesichts des demografischen Wandels und des medizinischen und technischen Fortschritts gewinnt das Thema der rechtlichen Betreuung Erwachsener (gemäß §§ 1896 ff. BGB) zunehmend an Bedeutung. Tritt der Betreuungsfall ein, so greifen die Betreuungsgerichte nach wie vor in weit über der Hälfte der Fälle auf Angehörige des Betroffenen als ehrenamtliche Betreuer zurück. Dies hat in der Regel den Vorteil, dass diese den Betreuten besonders gut kennen und ihn daher seinen Bedürfnissen entsprechend rechtlich vertreten können. Auf der anderen Seite kann die nahe persönliche Bindung aber auch gerade dazu führen, dass sich die Betreuung sehr konfliktreich gestaltet.

Das Werk gibt einen umfassenden Überblick über die mit einer Betreuung durch Angehörige verbundenen rechtlichen, rechtstatsächlichen und rechtspolitischen Fragestellungen. Ausgehend von der Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen Angehörige geeignet sind, zu Betreuern bestellt zu werden, wird ein Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung des § 1897 Abs. 3 BGB gelegt, wonach es einem Leiter einer Einrichtung von vornherein nicht möglich ist, seinen in der Einrichtung untergebrachten Angehörigen zu betreuen. Wegen des zunehmenden Interesses an den Vorsorgemöglichkeiten der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung wird in einem weiteren Teil darauf eingegangen, welche Bedeutung und Regelungswirkung diesen Instrumenten zukommt und unter welchen Voraussetzungen sie sicherstellen können, dass ein vertrauter Angehöriger und keine fremde Person die Besorgung der Angelegenheiten für den Fall der eigenen Hilflosigkeit übernimmt. In einem letzten Teil setzt sich die Autorin mit speziellen Problemen im Rahmen der Führung der Betreuung durch Angehörige auseinander. Hierbei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, inwieweit nicht doch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung für den äußerst praxisrelevanten Fall zu fordern ist, in dem gegenüber dem Betroffenen im Rahmen der Familienpflege freiheitsentziehende Maßnahmen (wie beispielsweise das Anbringen eines Bettgitters oder das Abschließen der Haustür) vorgenommen werden.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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