Dissertation: Herstellerverantwortung für Elektro-Schrott

Herstellerverantwortung für Elektro-Schrott

Rechtsprobleme der Herstellerverantwortung unter besonderer Berücksichtigung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Umweltrecht in Forschung und Praxis, Band 40

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-8300-4257-0 (Print)

ISBN 978-3-339-04257-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die Elektroschrottentsorgung ist von hohem wirtschaftlichem und umweltpolitischem Interesse. Die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten ist einer der am schnellsten wachsenden Sektoren der westlichen Industrie. Nach erfolglosen Ansätzen zu einer Bundesregelung in den 90er Jahren waren es wesentlich zwei europäische Richtlinien aus dem Jahre 2002, die eine duale Regelungsstruktur von Stoffverboten und umfassender Produktverantwortung für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten etabliert haben. Das zur Umsetzung dieser Richtlinien in Deutschland erlassene Elektrogesetz konkretisiert die Produktverantwortung für eine umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, indem es den Rechtsrahmen für eine getrennte Entsorgung dieser Altgeräte mittels Rücknahmepflichten bildet.

Die Verfasserin beschäftigt sich zunächst mit der Genese der beiden Richtlinien sowie des Elektrogesetzes und dabei unter anderem mit den gescheiterten Vorläufern dieses Gesetzes. Im Anschluss widmet sie sich den Rechtsfragen, die mit der getrennten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten verbunden sind. In Ansehung der Vereinbarkeit der Elektro-Altgeräte-Richtlinie mit dem europäischen Primärrecht werden insbesondere die Grundfreiheiten und die Grundrechte der Betroffenen sowie die Problematik der Rückwirkung beleuchtet. Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung des Elektrogesetzes zeigt sich, dass das Elektrogesetz einige europa- und verfassungsrechtswidrige Regelungen beinhaltet, wie z. B. das Eigenververwertungsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Im abschließenden Teil geht die Verfasserin dem Gedanken nach, inwieweit die verschiedenen vom Elektrogesetz eröffneten Umsetzungsmöglichkeiten, z. B. die Wahl zwischen individuellen und kollektiven Abholsystemen mit kartellrechtlichen Implikationen behaftet sind. Der Gesetzgeber war zwar bei der Ausarbeitung des Elektrogesetzes bemüht, von Anfang an wettbewerbsrechtliche Problemstellungen, wie sie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung entstanden sind, zu vermeiden. Dennoch ist dabei ein recht kompliziertes Regelwerk entstanden, dessen administrativer Aufwand in vielen Bereichen der operativen Durchführung als wenig praktikabel erscheint.

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