Doktorarbeit: Europäisches Versicherungsinsolvenzrecht

Europäisches Versicherungsinsolvenzrecht

Nach der Richtlinie 2001/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 44

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-4248-8 (Print) |ISBN 978-3-339-04248-4 (eBook)

Rezension

Der Verfasser beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens, indem die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2001/17/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (Richtlinie) in nationales Recht untersucht und insbesondere der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie begutachtet wird.

A. Uber in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, ZVersWiss 1/2010


Zum Inhalt

Versicherungsunternehmen werden von breiten Bevölkerungskreisen nicht als insolvenzfähige Unternehmen wahrgenommen. Die im Jahre 2008 einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt allerdings, dass dies ein Trugschluss ist. Der bis dato weltgrößte Versicherungskonzern, die American International Group, Inc. (AIG), konnte nur durch Staatshilfen in Höhe von (unvorstellbaren) ca. 150 Mrd. Euro am Leben gehalten werden.

Der Verfasser beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen der Insolvenz eines Versicherungsunternehmen, indem die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2001/17/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (Richtlinie) in nationales Recht untersucht und insbesondere der sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie begutachtet wird. Die Richtlinie reicht im Ergebnis weiter als die Verordnung EG 1346/2000 über Insolvenzverfahren, worüber sich der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der richtlinienrechtlichen Vorgaben nicht bewusst war. Dies führt zu Umsetzungsdefiziten auf nationaler Ebene.

Es ist unklar, welche deutschen Verfahren in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Der nationale Gesetzgeber sieht als Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie ausschließlich aufsichtsrechtliche Anordnungen und als Liquidationsverfahren Insolvenzverfahren nach der InsO vor. Diese Interpretation der Legislative wird kritisch gewürdigt, indem die Voraussetzungen der Richtlinie aufgeführt und in Kontext zu denjenigen verschiedener deutscher Verfahren gesetzt werden. Beispielsweise sind die gesellschaftsrechtlichen Abwicklungsverfahren nach §§ 264 ff. AktG und §§ 42 ff. VAG in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen .

Ferner wird der von der Richtlinie besonders hervorgehobene Schutz der Versicherungsgläubiger auf nationaler Ebene nicht ohne weiteres in dem von der Richtlinie vorgesehen Umfang Rechnung getragen.

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