Doktorarbeit: „Guerra de Cortes“ – Der Konflikt zwischen dem Spanischen Verfassungsgericht und dem Spanischen Obersten Gericht

„Guerra de Cortes“ – Der Konflikt zwischen dem Spanischen Verfassungsgericht und dem Spanischen Obersten Gericht

Hintergründe, Streitverlauf und die Rechtfertigung nach der Verwendung dieses Ausdrucks

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 64

Hamburg , 312 Seiten

ISBN 978-3-8300-4121-4 (Print) |ISBN 978-3-339-04121-0 (eBook)

Zum Inhalt

Die Verfasserin setzt sich mit einem erstaunlichen Phänomen auseinander: dem Konflikt zwischen dem Spanischen Verfassungsgericht, dem Tribunal Constitucional, und dem Spanischen Obersten Gericht, dem Tribunal Supremo. Art, Schärfe und Formalisierung dieser Auseinandersetzung gingen über die in gestuften Justizordnungen mit Verfassungsvorrang nicht unüblichen Animositäten zwischen oberen Gerichten deutlich hinaus. Sie erreichten einen Grad, der die Rede von der „Guerra de Cortes“, dem Krieg der Gerichtshöfe, in der spanischen Öffentlichkeit sprichwörtlich werden ließ. Dieser Konflikt wird dargestellt, analysiert und in seine politischen und institutionellen Kontexte eingebettet.

Die institutionellen Hintergründe des Konflikts werden umfassend beleuchtet. Die Verfasserin kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass die Wurzel des Konflikts die Einführung einer Urteilsverfassungsbeschwerde in der Verfassung von 1978 ist. Die zugrunde liegenden Überlegungen werden in einen politischen Kontext gestellt. Eingehend wird beschrieben, wie das System der richterlichen Selbstverwaltung sich – trotz eines Verbots der Parteimitgliedschaft für Richter – selbst in politische Lager segmentiert hat und entsprechend politisierte Mechanismen hervorbringen konnte. Dennoch kann diese Entwicklung nicht als Hauptursache der Konflikte gesehen werden. Dieser Meinung wird sich der Leser anschließen, wenn er die anschauliche Darstellung der wichtigsten Streitfälle zwischen den obersten Gerichten und die Erörterungen der jeweils zugrunde liegenden juristischen Streitfragen gelesen hat. Als Gipfel der Anspannungen wird der „Fall Mazen“ aus dem Jahr 2004 angeführt, bei dem der Tribunal Supremo – ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage – den Tribunal Constitucional wegen angeblichen Verfehlungen bei der Gesetzesauslegung zu Schadensersatzzahlungen an den Beschwerdeführer verurteilt hat. Nicht weniger interessant sind u. a. die Fälle „Preysler“ und „Herri Batasuna“, bei denen beide Gerichte in erstaunlicher Weise um die Behauptung und Abgrenzung ihrer Rechtsprechungskompetenzen kämpften. Schon seit Beginn der Konflikte werden Lösungen gesucht – sei es durch die Gerichte selbst oder auf politischer Basis. In Fachkreisen wird auch bei der Reform des Organgesetzes des Tribunal Constitucional, dem LOTC, aus dem Jahr 2007 die Verhinderung weiterer Streitigkeiten als unausgesprochene Hauptintension erachtet. Nach einer Diskussion der einzelnen Gesetzesänderungen liegt jedoch der Schluss nahe, dass auch dieser Schritt der Legislative die Lage wohl nicht erheblich zu ändern vermag.

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