Doktorarbeit: Die Abwehr des Mißbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage durch Einschränkung des Klagerechts

Die Abwehr des Mißbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage durch Einschränkung des Klagerechts

Förderpreis der Heinz Ansmann-Stiftung 2008

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 32

Hamburg , 386 Seiten

ISBN 978-3-8300-3621-0 (Print) |ISBN 978-3-339-03621-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die Erhebung mißbräuchlicher Anfechtungsklagen stellt nach wie vor ein Problem dar, dem weder durch die Rechtsprechung noch durch den Gesetzgeber wirkungsvoll Einhalt geboten wurde. Auch das UMAG läßt genügend Freiraum, der von Berufsopponenten zur mißbräuchlichen Klageerhebung genutzt werden kann. Neuere Reformvorschläge scheinen insoweit ebenfalls nicht geeignet, das Problem zu beseitigen.

Der Verfasser untersucht die Funktionen der Anfechtungsklage und kommt zu dem Ergebnis, daß eine Anfechtung nur bei Individualrechtsverletzungen möglich sein sollte, da ein Aktionär nicht durch jeden gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluß mitgliedschaftlich betroffen sein muß. Dabei werden auch Vergleiche zur US-amerikanischen Rechtslage gezogen und europarechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Schließlich werden bestehende Vorschläge zur Bekämpfung mißbräuchlicher Klagen vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erörtert.

Im Ergebnis wird als Mittel zur Bekämpfung mißbräuchlicher Klagen eine Ersetzung des heutigen Freigabeverfahrens durch ein an das zivilprozessuale Eilverfahren angelehntes Verfahren beim Prozeßgericht vorgeschlagen, in dem die Aussetzung der Eintragung bzw. Ausführung eines Beschlusses auf Antrag des Klägers erfolgen könnte. Regelfolge der Beschlußanfechtung sollte nicht die bislang eintretende rechtliche oder faktische Blockadewirkung sein, sondern die gerichtlich überprüfbare Kompensation von Rechtsverletzungen bzw. Schäden, sofern diese beim Anfechtungskläger eingetreten sind.

Förderpreis der Heinz Ansmann-Stiftung 2008

Die Stiftung würdigt mit der Verleihung dieses Förderpreises eine Arbeit, die den Verdienst hat, die Abwehr des Missbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage, die für den Funktionsbestand unserer Aktiengesellschaften wichtig ist und die bereits den Gesetzgeber beschäftigt hat, durch weiterführende Vorschläge zu fördern. Dies geschieht auf der Grundlage einer umsichtigen und klar strukturierten Analyse der bisherigen umfangreichen Reformdiskussion und der noch nicht befriedigenden Gesetzgebungsschritte. (Detlef Bierbaum, Vorsitzender des Beirates)

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