Dissertation: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner historischen Entwicklung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner historischen Entwicklung

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Schriften zum Persönlichkeitsrecht, Band 2

Hamburg , 322 Seiten

ISBN 978-3-8300-3172-7 (Print) |ISBN 978-3-339-03172-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die menschliche Person steht im Mittelpunkt unseres heutigen Werte- und Rechtssystems. Die besondere Bedeutung der menschlichen Persönlichkeit erfuhr ihre rechtliche Entsprechung, als Judikatur und Lehre aus Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 1 GG das allgemeine Persönlichkeitsrecht ableiteten. Erstmals im Jahr 1954 wurde dieses Recht auch von der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung anerkannt. Bis dahin war es ein langer Weg.

Der Autor befasst sich mit der historischen Entwicklung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Anfangend im römischen Recht, der gesamten deutschen Rechtsgeschichte folgend, wird untersucht, ob und in welchem Umfang bereits in der Vergangenheit Rechtsinstitute existiert haben, die mit unserem heutigen allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbar sind. Aufgezeigt wird weiter die Entwicklung bis zur Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seiner Ausgestaltung durch Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Zum Abschluss der Studie findet sich eine Bestandsaufnahme über die heutigen Erscheinungsformen des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ein Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen.

Der Verfasser hat sich einer gewaltigen Aufgabe gestellt. Während sich die bisherigen Abhandlungen zur Geschichte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur mit einzelnen Zeitabschnitten oder Epochen befasst haben, gelingt es dem Autor, die wesentlichen Entwicklungslinien dieses Rechts über einen Zeitraum von mehr als 2000 Jahren Rechtsgeschichte umfassend aufzuzeigen. Zu jeder Periode finden sich neue Denkansätze und zum Teil sogar völlig neue Betrachtungsweisen. Soweit erforderlich – wie beispielsweise bei den Volksrechten, den Stadtrechten des Mittelalters oder der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des BGB -, hat der Verfasser ein umfassendes Quellenstudium betrieben. Gleichwohl glückt es dem Autor auch, sich bei der Auswahl der beinahe nicht mehr zu überblickenden Literatur, die erforderliche Beschränkung aufzuerlegen, um nicht jeden Rahmen zu sprengen und das Werk auf das notwendige Maß zu beschränken.

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