Klaus R. LiedlVorschläge zum Gemeinschaftspatent und zur Streitregelung europäischer Patente
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 27
Hamburg 2007, 370 Seiten
ISBN 978-3-8300-2915-1 (Print)
ISBN 978-3-339-02915-7 (eBook)
Zum Inhalt
Die Einführung eines Gemeinschaftspatents scheitert seit Jahrzehnten.
Indessen hat sich die von der Europäischen Gemeinschaft völlig unabhängige Europäische Patentorganisation sehr erfolgreich zur zentralen Stelle für technische Innovation in Europa entwickelt.
Gleichzeitig hat die immer weiter ausgedehnte Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft den Handlungsspielraum der Mitgliedsstaaten stark vermindert.
Unverändert über die Jahrzehnte stellt die Notwendigkeit der Übersetzung von Ansprüchen und Patentschrift ein ungelöstes aber vorwiegend politisches Problem dar. Für die meisten Erfinder ist dieses Problem aufgrund der realen Sprachsituation in den Naturwissenschaften und in der Technik allerdings völlig unverständlich.
Getrennt davon sollte die Wahrung der Grundrechte, denen sich alle europäischen Staaten verpflichtet haben, das zentrale Anliegen einer europäischen Patentstreitregelung sowohl für Gemeinschaftspatente als auch für europäische Patente sein. Um möglichst hohe Rechtssicherheit zu gewähren, sollten Verfahren in Hinblick auf Erteilung, Nichtigkeit und Verletzung bei einem gemeinsamen Höchstgericht zusammengeführt werden. Um eine größtmögliche Unmittelbarkeit des Verfahrens sicherzustellen, ist es notwendig auch Techniker als Richter einzusetzen und die Verfahrenssprache so zu wählen, dass Richter und Parteienvertreter ohne Übersetzung dem Verfahren folgen können.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken, ist es ratsam, auf bestehendes Fachwissen zurückzugreifen. Dies kann nur durch eine möglichst weitgehende Miteinbeziehung der Europäischen Patentorganisation gelingen.
Deshalb wird im Buch in weiterer Folge vertreten, dass die Streitregelung im Rahmen einer Revision des Europäischen Patentübereinkommens nach einem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft stattfinden sollte. Dies würde die Zuständigkeiten der Gemeinschaft wahren und auch die Einführung eines Gemeinschaftspatents erlauben. Auf diese Art würde eine deutliche Vereinfachung für Erfinder bewirkt und eine solide Grundlage für einen dynamischen und schlagkräftigen europäischen Wirtschaftsraum im globalen Wettbewerb um Innovation geschaffen.
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Schlagworte
ErteilungsverfahrenNichtigkeitsverfahrenRechtssicherheitRechtswissenschaftUnmittelbarkeitVerletzungsverfahrenVertretungbefugnisIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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