Dissertation: Die urheber- und patentrechtliche Beurteilung von beschränkenden Klauseln bei der Überlassung von Standardsoftware

Die urheber- und patentrechtliche Beurteilung von beschränkenden Klauseln bei der Überlassung von Standardsoftware

in Deutschland und den USA

Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 26

Hamburg , 368 Seiten

ISBN 978-3-8300-2834-5 (Print)

ISBN 978-3-339-02834-1 (eBook)

Zum Inhalt

Computerprogramme werden im Unterschied zu anderen Werken zu-
sammen mit umfangreichen Vertragsklauseln vertrieben. Die Software-
industrie hat Entwicklungen hervorgebracht, die für traditionelle urhe-
ber- oder patentrechtlich geschützte Produkte kaum denkbar sind. Bei
Schutzhüllenverträgen soll etwa durch das Aufreißen der verpackten
Software ein Lizenzvertrag zwischen Käufer und Rechtsinhaber zu den
in der Verpackung befindlichen Bedingungen zustandekommen. Diese
Bedingungen können die Rechte des Käufers hinsichtlich Nutzung und
Weiterverbreitung der Software auf unterschiedliche Weise beschrän-
ken und gehen häufig über die urheberrechtlichen Inhalts- und Schran-
kenbestimmungen hinaus. Softwarehersteller versuchen auf verschiede-
nen Wegen, den Vertrieb ihrer Computerprogramme durch beschrän-
kende Vertragsklauseln zu kontrollieren. Dies führt immer wieder zu
der Fragestellung, wie das bestehende Recht auf diese Entwicklungen
anzuwenden ist.

Die Studie untersucht die urheber- und patentrechtliche Wirksamkeit
von Vertragsklauseln bei der Softwareüberlassung im Licht des tradi-
tionellen Urheber- und Patentrechts und berücksichtigt dabei tech-
nische und wirtschaftliche Besonderheiten der Computerprogramme.
Besonderheiten in der Anwendung des Immaterialgüterrechts auf die
Computerprogramme entstehen dadurch, daß Software als "funktio-
neller Text" dem Urheber- und Patentschutz zugänglich ist. Weitere
wichtige Besonderheit sind die wirtschaftlichen Bedingungen, denen
Computerprogramme unterliegen und die zugleich die Vertriebsstrate-
gien der Softwarehersteller erklären und vorgeben. Der wirtschaftliche
Wert einer Software hängt insbesondere von ihrer Kompatibilität zu
anderen Programmen ab. Der ausschließliche Charakter von urheber-
und patentrechtlichen Ansprüchen kann die Position des Softwareher-
stellers sichern und damit Netzwerkeffekte verhindern.

Der Bundesgerichtshof ließ im Jahr 2000 in OEM-Version offen, ob die
Verpflichtung, das Computerprogramm nur zusammen mit einem neuen
Rechner zu veräußern, eine eigenständige Nutzungsart i.S.d. Urheber-
rechts darstellt (BGHZ 145, 7). Viele der beschränkenden Klauseln ent-
stammen dem US-amerikanischen Vertragsrecht und werden teilweise
ohne Änderungen in Deutschland verwendet. Eine vergleichende Ana-
lyse der Klauseln klärt die Frage, ob und wie die Klauseln dem deut-
schen Recht angepaßt werden müssen. Auch ist es denkbar, daß Klau-
seln bereits nach dem US-amerikanischen Recht unwirksam sind, aber
dennoch dort verwendet werden.

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