Dissertation: Stillschweigende Annexkompetenzen bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen

Stillschweigende Annexkompetenzen bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen

Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 13

Hamburg , 426 Seiten

ISBN 978-3-8300-0678-7 (Print)

Zum Inhalt

Welche Grundrechtseingriffe gestatten die strafprozessualen Eingriffsermächtigungen? Zunächst einmal die expressis verbis angeführten Grundrechtseingriffe (sog. Primärmaßnahmen) bei § 81 a StPO also die körperliche Untersuchung. Fraglich ist aber, ob und inwieweit zur Durchführung dieser Primärmaßnahmen eine vorbereitende bzw. begleitende Maßnahme (sog. unselbständige Begleitmaßnahme) angeordnet oder unmittelbarer Zwang angewandt werden darf, z.B. bei § 81 a StPO das Festhalten bis zum Eintreffen des Arztes, das Verbringen zum Arzt, die mehrtägige Unterbringung in einem Krankenhaus usw.

Gegenstand dieses Buches ist zu klären, ob und inwieweit unselbständige Begleitmaßnahmen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs von der die Primärmaßnahme betreffenden Rechtsgrundlagen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. Rechtsprinzipien erfaßt werden.

Zunächst werden Rechtsprechung und Schrifttum zu den exemplarisch ausgewählten §§ 81 a, 100 c I Nr. 2, 127 I 1 StPO auf diese Fragestellung hin analysiert.

In einem ersten Schwerpunkt der Arbeit wird ein Analogieverbot im Strafverfahrensrecht aus dem öffentlichrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes für hoheitliche Eingriffe hergeleitet. Demnach dürfen strafprozessuale Eingriffsermächtigungen nicht zum Nachteil des Bürgers über ihren Wortsinn hinaus extendiert werden.

Im zweiten Schwerpunkt der Arbeit wird gezeigt, daß Rechtsnormen bzw. -prinzipien wie z.B. das Legalitätsprinzip, allgemeine Rechtfertigungsgründe, landespolizeirechtliche Regelungen oder Gewohnheitsrecht als Rechtsgrundlagen für unselbständige Begleitmaßnahmen ausscheiden. Lediglich die durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 neu gefaßten §§ 160, 161, 163 StPO können als Rechtsgrundlagen herangezogen werden, soweit es sich um leichtere Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt.

Der dritte Schwerpunkt des Buches liegt in der Herleitung der stillschweigenden Annexkompetenzen für strafprozessuale Grundrechtseingriffe. Ausgangspunkt ist die US-amerikanische Lehre von den "implied powers". Stillschweigende Annexkompetenzen sind nur in folgenden Grenzen anzuerkennen: Die unselbständige Begleitmaßnahme muß zur Vorbereitung oder Durchführung der Primärmaßnahme notwendig sein. Sie muß sich gegen dieselbe Person richten, gegen die auch die Primärmaßnahme gerichtet ist. Das strafverfahrensrechtliche Analogieverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zu beachten. Neben diesen obligatorischen Schranken gilt als Aspekt bei der Auslegung, daß eine Annexkompetenz eher in Betracht kommt, wenn die Begleitmaßnahme in dasselbe Grundrecht eingreift wie die Primärmaßnahme.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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