Dissertation: Die Verjährungsdiskussion im Deutschen Bundestag

Die Verjährungsdiskussion im Deutschen Bundestag

Ein Beitrag zur juristischen Vergangenheitsbewältigung

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 9

Hamburg , 316 Seiten

ISBN 978-3-8300-0601-5 (Print) |ISBN 978-3-339-00601-1 (eBook)

Zum Inhalt

Kaum eine Rechtsfrage wurde im deutschen Bundestag so leidenschaftlich, kontrovers und ausgiebig diskutiert, wie die Frage nach den Ahndungsmöglichkeiten von nationalsozialistischem Unrecht.

In Anbetracht der bis dato unvorstellbaren Grausamkeiten, welche mit staatlicher Unterstützung und Anordnung an Millionen Menschen verübt wurden, wurde ein Ahndungsmöglichkeit in den zeitlichen Grenzen der nach Kriegsende 1945 existierenden Verjährungsvorschriften mitunter abgelehnt. Die exakte Kenntnis der erschütternden Wahrheit über menschliche Barbarei verpflichtete zahlreiche politische und juristische Vertreter, eine Verfolgung der Mordverbrechen und Todschlagsdelikte über die existierenden Verjährungsvorschriften von fünfzehn beziehungsweise zehn Jahren hinaus zu ermöglichen. Andererseits wurden die bestehenden Verjährungsvorschriften als Teil der Rechtstradition empfunden und somit kein Handlungsbedarf für eine Verjährungsfristverlängerung gesehen. Diskussionsschwerpunkt im politischen Forum des Bundestages ebenso wie innerhalb der Gesellshaft blieb demnach die Frage nach der Notwendigkeit einer etwaigen Änderung der Verjährungsvorschriften und deren mögliche inhaltliche Ausgestaltung.

Die Frage, ob die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in ihrer Durchführung und Dimension eine nicht mehr von den Verjährungsvorschriften umfasste Situation geschaffen haben, deren Ahndung aufgrund ihrer Sonderstellung demnach nicht innerhalb der zeitlichen Grenzen vorgenommen werden können und ob dieser Grund geeignet erschien, eine Rechtsnormänderung der Verjähungsvorschriften zu rechtfertigen, bestimmt auch Jahre nach den Verbrechen des Dritten Reiches noch die öffentliche Kommunikation.

Insbesondere im Deutschen Bundestag wurden die Diskussionen von Aspekten der justistischen und moralischen Handlungsverpflichtung getragen. Gerade bei näherer Betrachtung der parlamentarischen Debatten wird die Sensibilität der Thematik deutlich. Deshalb versucht die Arbeit, die einzelnen Argumente der Abgeordneten für und wider eine Verlängerung der Verjährungsfrist kritisch nachzuzeichnen. Es geht innerhalb dieser Ausarbeitung indes nicht primär um die chronologische Wiedergabe der parlamentarischen Debatten, sondern vielmehr um eine Auseinandersetzung mit Motiven der Argumentationen vor dem Hintergrund einer zeitgenössischen Rezeption und ihrer eventuellen Verifizierung beziehungsweise Falsifizierung unter Bezugnahme heutiger wissenschaftlichre Erkenntnisse, aber auch unter Berücksichtigung des damaligen Wissensstandes und des juristischen Meinungsbildes. Es wird die Überlegung zu untersuchen sein, warum man sich überhaupt von der Rechtstradition des Verjährungsinstitutes trennen wollte und deren Aufhebung oder Verlängerung verlangte.

Die Arbeit versucht, die Gründe für das Abweichen von der Rechtstradition des Verjährungsinstitutes nachzuzeichnen und dabei die Schwierigkeiten und Probleme aufzuzeigen, die sich durch die Verjährungsdebatten ergaben. Insbesondere aber soll die Frage geklärt werden, welche Folgen die Änderungen der Verjährungsvorschrift für die Vergangenheitsbewältigung hatten.

Zudem gilt es, Versäumnisse aufzuzeigen und darzustellen, wie eine juristisch vertretbare effektivere Verfolgung der NS-Straftaten hätte durchgeführt werden können.

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