Johannes BeimescheZahlungspflichten aus Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 22
Hamburg 2002, 446 Seiten
ISBN 978-3-8300-0516-2 (Print)
Zum Inhalt
Im Jahr 2000 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die ihr noch verbliebenen Aufgaben an externe Geschäftsbesorger ausgegliedert. Ihre Aufgabe beschränkt sich seither im Wesentlichen auf die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen und wird von dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat wahrgenommen.
Damit ist die Ära einer selbständigen Anstalt zur Privatisierung des volkseigenen Vermögens der DDR faktisch zu Ende gegangen.
Elf Jahre nach Gründung der Treuhandanstalt durch die Volkskammer der DDR am 01. März 1990 und etwa sieben Jahre nach Abschluß der wesentlichen Privatisierungstätigkeit zum 31. Dezember 1994 liegen erste höchstrichterliche Entscheidungen zu den von der Treuhandanstalt/BvS initiierten (91.042) Privatisierungsverträgen vor, die eine generalisierende rechtliche Analyse der Verträge in der vorliegenden Form nahelegen.
Gegenstand der Arbeit Beimesches ist die Untersuchung der Wirksamkeit insbesondere solcher Klauseln, die den Vertragspartnern der Treuhandanstalt/BvS Zahlungspflichten auferlegten und die es der Treuhandanstalt ermöglichen, ihren gesetzlichen Umstrukturierungsauftrag in die Vertragsgestaltung mit ein zu beziehen. Von diesen Klauseln haben insbesondere Vertragsstrafe- und Nachbewertungsklauseln in Rechtsprechung und Literatur einigen Bekanntheitsgrad erlangt.
Tatsächlicher und gleichsam "rechtshistorischer" Hintergrund der Untersuchung sind die Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt/BvS und die von ihren Vertragspartnern oftmals geforderten Nachverhandlungen über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen; sofern hier keine Einigung erzielt werden konnte, mündeten die Verhandlungen nicht selten in Gerichtsprozesse.
Eine Bewertung der von der Treuhandanstalt geleisteten Arbeit in betriebs- und volkswirtschaftlicher Hinsicht erfolgt hingegen nicht. Hierfür dürfte es angesichts des andauernden Umstrukturierungsprozesses in den neuen Bundesländern noch deutlich zu früh sein.
Zum Autor
Johannes Beimesche, geboren 1964 in Sögel auf dem Hümmeling/ Landkreis Emsland, hat nach dem Abitur und Wehrdienst ab 1985 in Mainz, Speyer und Dublin (LLM) Rechtswissenschaften studiert und 1993 den Juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Anschließend war er bis zum Jahr 2000 im Justitiariat der - 1995 in Bundesanstalt für vereinigensbedingte Sonderaufgaben umbenannten - Treuhandanstalt in Berlin beschäftigt. Seither ist er in der Rechtsabteilung der KfW-FuB mbH, einem Tochterunternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, in Berlin tätig.
Schlagworte
Gesetzliche AufträgePrivatisierungPrivatisierungsverträgePrivatrechtliche ZuordnungRechtswissenschaftTreuhandTreuhandanstaltWirtschaftsrechtZahlungspflichten§9 AGBG§134 BGB§242 BGBIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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