Dissertation: Die Brandschutzgesetzgebung der fürstbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Passau

Die Brandschutzgesetzgebung der fürstbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Passau

Buch beschaffen

Studien zur Rechtswissenschaft, Band 74

Hamburg , 294 Seiten

ISBN 978-3-8300-0254-3 (Print)

Zum Inhalt

Die im schon seit der Keltenzeit bewohnten Passau häufig ausgebrochenen Brände erregten wegen der Bedeutung der Stadt weithin Aufsehen; spektakulär war besonders, dass Passau zweimal innerhalb weniger Jahre, 1662 und 1680, von Bränden beinahe völlig zerstört wurde. Die Stadt erließ gegen die Gefahr Rechtssätze, die auch Vorkehrungen zur Stadtverteidigung umfassen. Beginn war das Stadtrecht von 1299 und Ende das Jahr 1803, als das Hochstift Passau aufgehoben wurde und die Stadt nun zum Kurfürstentum Bayern gehörte.

Die entsprechenden Quellen sind hier meist erstmals oder erstmals vollständig veröffentlicht. Es lässt sich verfolgen, wie sich Maßnahmen und Regelungstechnik verbesserten und verfeinerten. Deutlich wird auch, wie man auf Missstände reagierte, die für die jeweils kurz zurückliegenden Brände verantwortlich gewesen waren.

Besonders wichtig sind die Regeln zur Brandverhütung im Bereich des Bauwesens, da sich der Wiederaufbau 1682 nach ihnen richtete und Passaus Altstadt so ihr heutiges Gesicht erhielt. Dieser Aspekt wird hier erstmals genau nachgewiesen. Andere Ereignisse der Stadtgeschichte Passaus finden ebenfalls ihren Niederschlag in der Regelungen und werden an geeigneter Stelle mitbehandelt.

Kern der Regelungen war die Löschverpflichtung. Alle Lebensbereiche der Stadt sind von den Regelungen umfasst, und so lassen sich die sozialen Kreise und die Organisation der Stadtverwaltung aus den Feuerordnungen ablesen. Die Verpflichtung als Vorläuferin der heutigen Feuerwehrdienstpflicht ist auch verfassungsrechtlich interessant, da die Feuerwehr-Dienstpflicht in Passau 1993 Gegenstand eines Verfahrens des Bundesverfassungsgerichtes war. Dabei hätte es auf die Herkömmlichkeit der Verpflichtung in der Vergangenheit ankommen können (Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz).

Festgelegt war weiter, wie diese Verpflichteten die Brände bekämpfen sollten. Unterschiede zu heute ergeben sich vor allem durch die technischen Unzulänglichkeiten der Ausrüstung. Zur Durchsetzung der Regeln bei der Bevölkerung setzte man auch Belohnung und Strafe in Geld ein. Dazu wirft die Arbeit einen kurzen Blick auf die sozialen Verhältnisse, um zeigen zu können, wie groß Anreiz und Abschreckung durch die jeweils ausgesetzten Summen waren.

Abschließend wird eine vergleichende Kurzdarstellung von städtischen Brandgesetzen im südostdeutschen Raum gegeben. Berücksichtigt sind Wien, Linz, Straubing, Regensburg, Landshut, München und Nürnberg. Dabei zeigt sich, dass die Regelungen in Passau teilweise, besonders aus Linz, übernommen sind, aber durchaus auch Ausstrahlungswirkung hatten. Ein solcher, wenn auch nur kursorischer, Vergleich ist in der einschlägigen Literatur bislang nicht angestellt worden, zumal für München eine eigene Darstellung überhaupt fehlt.

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