Kors KorsmeierDer vertragliche Ausschluß von Abhängigkeit
Entherrschungsvertrag und Aktiengesetz
Studien zur Rechtswissenschaft, Band 52
Hamburg 1999, 384 Seiten
ISBN 978-3-8300-0001-3 (Print)
Zum Inhalt
Diese Arbeit behandelt den sogenannten Entherrschungsvertrag, den eine abhängige Gesellschaft und ein herrschendes Unternehmen abschließen. Der Begriff der Abhängigkeit ist in § 17 Abs. 1 AktG definiert: "(1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. (2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist."
Diese Vermutung kann nach der ausdrücklichen Entscheidung des Gesetzgebers widerlegt werden. Zu dem Zweck wurde der Entherrschungsvertrag von der Kautelarpraxis "erfunden". Eine eingehende Untersuchung ist jedoch vereinzelt geblieben. Dabei kann die Widerlegung der Vermutung, insbesondere aber der Ausschluss von Abhängigkeit, große Bedeutung haben, wie Fälle aus der Praxis zeigen. Um so mehr muss der kurze und dornenreiche Weg verwundern, den der Entherrschungsvertrag in der Praxis hatte. Soweit die Rechtsprechung sich mit ihm zu befassen hatte, wurde zwar die aktienrechtliche Zulässigkeit bejaht, die Wirksamkeit des Vertrages jedoch aufgrund inhaltlicher Unzulänglichkeiten verneint. Das mag mit Unsicherheiten hinsichtlich seiner inhaltlichen Anforderungen und Auswirkungen zusammenhängen. Zur Klärung beider Fragen will diese Arbeit einen Beitrag leisten.
Zunächst wird der Frage nach dem Ziel, mit dem ein Entherrschungsvertrag abgeschlossen wird, nachgegangen. Die daraus folgende scharfe Trennung zwischen der Widerlegung der Vermutung in § 17 Abs. 2 AktG und dem Ausschluss der Abhängigkeit nach § 17 Abs. 1 AktG führt zu einer Erörterung der Anforderungen, die an eine Widerlegung der Vermutung zu stellen sind. Ausgangspunkt ist dabei die Bezugnahme in § 17 Abs. 2 AktG auf den Begriff der Mehrheitsbeteiligung. Komplizierter ist der Ausschluss der Abhängigkeit nach § 17 Abs. 1 AktG. Nach einer Darstellung der verschiedenen Fallgestaltungen der Abhängigkeit werden die inhaltlichen Voraussetzungen des "echten" Entherrschungsvertrages entwickelt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird die gängige Einordnung des Entherrschungsvertrages als schuldrechtlicher Verpflichtungsvertrag einer Überprüfung unterzogen (Subsumierung unter die Vertragstypen des Schuldrechts, Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts). Anschließend wird eingehend untersucht, welche Auswirkungen der Entherrschungsvertrag auf die Struktur der vertragsbeteiligten Aktiengesellschaften und ihre Aktionäre hat und ob er die Merkmale eines Organisationsvertrages erfüllt.
Abschließend erfolgt die Auseinandersetzung mit einigen Problemen, die sich vor und während der Dauer des Vertrages ergeben. Dazu gehören insbesondere die Abschlusskompetenzen, die Behandlung fehlerhafter Verträge und die Kündigung; ein Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzbarkeit des Entherrschungsvertrages.
Schlagworte
AktiengesellschaftAktiengesetzAusschluss von AbhängigkeitEntherrschungsvertragRechtsnaturRechtswissenschaftVertragWiderlegung der Vermutung§17 AktGIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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