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Charaktereigenschaften des französischen Insolvenzrechts

Eine Darstellung der Rechtsentwicklung entlang ihrer Protagonisten von Napoleon I. bis heute

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 127

Hamburg , 310 Seiten

ISBN 978-3-339-13774-6 (Print)

ISBN 978-3-339-13775-3 (eBook)

Rezension

[...] Der Autor will mit seiner Arbeit dem Leser die Entwicklung des französischen Insolvenzrechts erschließen und damit die Harmonisierungsbestrebungen der EU in diesem Bereich fördern. Eine geradlinige, klare Entwicklung gibt es allerdings nicht. So geht Kotterer-Rädecke zu Recht immer wieder auf die wirtschaftliche Lage Frankreichs ein, vor deren Hintergrund es zu Änderungen im Insolvenzrecht kam. [...]



Zum Inhalt deutschenglishenglish

Der Verfasser stellt anhand der Protagonisten die Entwicklung des französischen Insolvenzverfahrens dar. Das Thema könnte aufgrund der gegenwärtigen Diskussion um eine weitergehende Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU und zwischen Deutschland und Frankreich kaum aktueller sein.

Zunächst wird der Leser durch eine historische Einführung an den eigentlichen Ausgangspunkt, den Code de commerce von 1807, herangeführt.

Im zweiten Kapitel setzt sich der Verfasser mit dem Insolvenzschuldner auseinander. Dieser war zunächst sehr schlecht gestellt. Erst in Vorbereitung auf die Insolvenzrechtsreformen von 1967 war erkannt worden, dass ein strafendes Insolvenzrecht nicht zur modernen Wirtschaftsrealität passte. Im Jahr 1985 wurde der Paradigmenwechsel hin zur Sanierung des Unternehmens als oberster Prämisse vollzogen. Allein die Statistiken zeigen, dass immer noch die Mehrheit der Verfahren mit einer Liquidierung des Unternehmens enden.

Die Gläubiger, Gegenstand von Kapitel 3, waren die Leidtragenden der Entwicklung des französischen Insolvenzrechts. Ab 1967 traten sie immer mehr in den Hintergrund. Im Jahr 1985 wurden die Gläubiger in die Statistenrolle verdrängt. Wegen der Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Kreditgewährung wurde die Situation der Gläubiger dann langsam etwas verbessert.

Mit dem Schuldner erstarkten auch die Kompetenzen des Insolvenzgerichts, das im Mittelpunkt von Kapitel 4 steht, im Laufe der Rechtsentwicklung. Das Gericht entwickelte sich von einem strafzweckdurchsetzenden Entscheidungsorgan zum Supermanager des Verfahrens.

Dem Insolvenzverwalter ist Kapitel 5 der Abhandlung gewidmet. In der Entwicklung hatte die Vergerichtlichung der Verfahren dazu geführt, dass der Verwalter immer mehr zum verlängerten Arm des Gerichts wurde.

Die Insolvenzgründe werden abschließend in einem eigenen Kapitel 6 behandelt. Die cessation des paiements war lange nicht gesetzlich definiert. Erst mit der Reform von 1985 wurde definiert, dass diese vorlag, wenn der Schuldner unfähig war, mit den vorhandenen Aktiva die fälligen Passiva zu bedienen. Das französische Insolvenz- und Sanierungsrecht hat sich zu einem umfangreichen Werkzeugkasten entwickelt. Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Sanierung in Frankreich als Verfahrensziel auch faktisch durchsetzt.

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