Doktorarbeit: Verletzung von Verfassungsrecht infolge der Umsetzung der Bologna-Reform

Verletzung von Verfassungsrecht infolge der Umsetzung der Bologna-Reform

in Gestalt der doppelten Zulassungsproblematik am Beispiel des Zugangs zu Masterstudiengängen im Fach Psychologie

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 156

Hamburg , 492 Seiten

ISBN 978-3-339-13158-4 (Print)

ISBN 978-3-339-13159-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie behandelt die – insbesondere im Hinblick auf die in Art. 12 des Grundgesetzes gewährleistete Berufsfreiheit – verfassungsrechtlich relevante Problematik des Übergangs vom Bachelorstudium zum Masterstudium, konkret bezogen auf die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge im Fach der Psychologie und auf die diesbezügliche Frage der Berufsqualifizierung eines Bachelorabschlusses in Psychologie.

Ausgehend von der Umsetzung der Bologna-Reform in Deutschland kam es mitunter zu einem Spannungsverhältnis unterschiedlicher rechtlicher Ebenen und letztlich zu einer Umstellung der überwiegenden Anzahl der Diplomstudiengänge auf das zweistufige Bachelor- und Mastersystem.

Die Studie zeigt die Grundzüge der Bologna-Reform sowie die bestehenden Grundlagen des Hochschulrechts in Deutschland auf. Die durch die Umsetzung der Bologna-Reform entstandene doppelte Zulassungsproblematik wird eingehend am Beispiel des Zugangs zu Masterstudiengängen im Studienfach Psychologie erörtert. Das Studienfach der Psychologie stellt das Anwendungsbeispiel für die Untersuchung dar, da hier die Diskrepanz zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen deutlich wird und ein Bachelorabschluss für sich allein unter gewissen Voraussetzungen nicht die erforderliche Berufsqualifikation aufzuweisen vermag. Die doppelte Zulassungsproblematik wird sodann der Kontrolle ihrer Verfassungsmäßigkeit unterzogen.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die gegenwärtige Regelung des Zugangs vom Bachelorstudiengang zu einem Masterstudiengang nicht den im Rahmen der Umsetzung der Bologna-Reform entwickelten Standards zu entsprechen vermag – zumindest für das Studienfach der Psychologie. Abgerundet wird die Arbeit durch die Prüfung, ob die entwickelten Grundsätze auch auf andere Studienfächer übertragbar sind sowie durch das Aufzeigen möglicher Lösungsansätze, um die verfassungsrechtlich festgestellte Problematik zu beseitigen.

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