Dissertation: Die Erschöpfung bei Vertrieb in ungeliebte Kanäle

Die Erschöpfung bei Vertrieb in ungeliebte Kanäle

Die Auswirkungen eines Verstoßes gegen ein selektives Vertriebssystem auf die markenrechtliche Erschöpfung

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 157

Hamburg , 230 Seiten

ISBN 978-3-339-11840-0 (Print) |ISBN 978-3-339-11841-7 (eBook)

Zum Inhalt

Das Interesse des Markeninhabers, seine Marke als ein wirtschaftlich wertvolles Gut zu beschützen, ist groß. Dementsprechend ist der Vertrieb von gekennzeichneten Waren in selektiven Vertriebssystemen üblich. Ein geschlossenes Vertriebssystem ist meist eine erforderliche Maßnahme um einen gewissen Ruf für die Marke aufzubauen bzw. zu bewahren. Verstößt nun ein Vertriebshändler gegen eine Vertriebsvereinbarung, stellt sich die Frage, wie der Markeninhaber gegen den systemwidrigen Vertrieb seiner Ware durch einen Dritten vorgehen kann. Regelmäßig wird dem Markeninhaber bei solch einem Vorgehen die Einrede der Erschöpfung entgegengehalten. Die Autorin befasst sich ausführlich mit den Auswirkungen eines Verstoßes gegen ein selektives Vertriebssystem, auf den Eintritt sowie die Aufhebung der Erschöpfung nach § 24 MarkenG. Zunächst werden die Voraussetzungen des Eintritts einer Erschöpfung im Falle eines selektiven Vertriebssystems beleuchtet. Weiter werden die Möglichkeit und die Grenzen einer Erteilung der Zustimmung zum Inverkehrbringen durch den Markeninhaber geprüft, wobei das Copad/Dior-Urteil des EuGHs einer kritischen Bewertung unterzogen wird. Im Anschluss setzt sich die Autorin mit etwaigen kartellrechtlichen Grenzen für die Erteilung einer Zustimmung zum Inverkehrbringen auseinander und beschreibt das Spannungsverhältnis zwischen Kartell- und Markenrecht im Zusammenhang mit der Erschöpfung. Darüber hinaus wird der Ausnahmetatbestand des § 24 Abs. 2 MarkenG im Hinblick auf einen Verstoß gegen eine Vertriebsvereinbarung analysiert. Insbesondere wird die Rufausbeutung und Rufschädigung der Marke als ein berechtigter Grund im Sinne des § 24 Abs. 2 MarkenG thematisiert und die Entwicklung des Rufschutzes im Markenrecht unter Bezugnahme der neuesten Entwicklungen im europäischen sowie im nationalen Recht eingehend beschrieben.

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