Doktorarbeit: Strafjustiz im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz

Strafjustiz im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 378

Hamburg , 238 Seiten

ISBN 978-3-339-11462-4 (Print) |ISBN 978-3-339-11463-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die zum Teil interdisziplinär angelegte Studie widmet sich Überlegungen zur Verhinderung des Einflusses von medialen „Vorverurteilungen“ auf den Strafprozess.

Der Autor erläutert zunächst, dass die in § 169 GVG geregelte Öffentlichkeit faktisch erheblich erweitert worden sei. Ferner konstatiert er eine Vorverlagerung der gerichtlichen Öffentlichkeit, die z.B. durch öffentliche Strafanzeigen ausgelöst werde. Gleichwohl sei eine gegenläufige Tendenz zu beobachten. Insbesondere dienten die Vorschriften der §§ 153, 153a StPO zunehmend als Mittel zur Öffentlichkeitsvermeidung. Sowohl die „Veröffentlichung“ als auch die „Verheimlichung“ von strafjustiziellen Informationen hält der Verfasser für Entwicklungen, auf die der Gesetzgeber und die Justiz nachhaltig reagieren sollten.

Im zweiten Teil setzt sich der Verfasser kritisch mit der bisherigen Diskussion zur Gerichtsöffentlichkeit auseinander. Diese leide vor allem an der mangelnden Rezeption medienwissenschaftlicher Forschung.

Sodann wird das „Spannungsfeld“ zwischen Justiz, Beschuldigtem und Öffentlichkeit erörtert. Nach der juristischen Behandlung der Thematik werden interdisziplinäre Aspekte in Ansatz gebracht, um die unterschiedlichen Zielsetzungen von Justiz und Medien zu verdeutlichen.

Nach einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse zeigt der Verfasser mögliche Lösungsansätze auf. Genannt werden u.a. eine strengere Reglementierung der Medienkontakte von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, Einschränkung von Videoaufnahmen sowie Vorgaben messbarer Grenzen für die Verdachtsberichterstattung durch das BVerfG. Zur Bekämpfung von sog. „Durchstechereien“ schlägt der Verfasser die Implementierung einer Compliance-Institution in der Strafjustiz und die Schaffung einer an § 130 OWiG angelehnten Regelung zur Sanktionierung von Verstößen vor. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob vorverurteilende Berichterstattung zu einem Verfahrenshindernis führen könne.

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