Dissertation: Einstweiliger Rechtsschutz im GmbH-Gesellschaftsrecht

Einstweiliger Rechtsschutz im GmbH-Gesellschaftsrecht

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 236

Hamburg , 514 Seiten

ISBN 978-3-339-11440-2 (Print) |ISBN 978-3-339-11441-9 (eBook)

Zum Inhalt

Der einstweilige Rechtsschutz hat in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten einen ungeahnten Siegeszug unternommen. Der vor mehr als 150 Jahren noch als deutlich zu gering beklagte Einsatz der Instrumentarien des einstweiligen Rechtsschutzes hat sich – zumindest in einigen Bereichen – tendenziell in sein Gegenteil verkehrt. Nach der vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2016 veröffentlichten Justizstatistik beläuft sich der prozentuale Anteil von Arresten und einstweiligen Verfügungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur Gesamtzahl der erledigten Verfahren bei den Amtsgerichten auf insgesamt 2,55 % (2015: 2,5 %), während der prozentuale Anteil bei den Landgerichten deutlich höher, bei 4,9 % (2015: 5,2 %) aller Verfahren liegt.

Diese Zahlen decken sich in etwa sowohl mit den von Leipold für den Zeitraum zwischen 1955 und 1967 erfassten Zahlen als auch mit der von Ganslmayer für das Jahr 1987 wiedergegebenen Statistik. So kann davon gesprochen werden, dass sich seit jener Zeit der Anteil der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf konstant hohem Niveau bewegt. Viel aussagekräftiger und damit bedeutsamer als diese Prozentzahlen ist jedoch die Frage nach dem konkreten sachlichen Anwendungsbereich des einstweiligen Rechtsschutzes. Ihr soll in der Studie im Hinblick auf einen bestimmten Bereich des Gesellschaftsrechts nachgegangen werden. Aufgrund ihrer unangefochtenen Beliebtheit und ihrer weiten Verbreitung im Wirtschaftsleben fiel die Wahl auf die GmbH.

Obgleich manche Einzelfragen des einstweiligen Rechtsschutzes nach wie vor heftig umstritten und teilweise ungeklärt sind, steht die grundsätzliche Anerkennung des Instituts heute außer Zweifel. Dies gilt sowohl für den sachlichen Anwendungsbereich im Allgemeinen als auch für den Bereich des Gesellschaftsrechts im Speziellen. In Bezug auf bestimmte Bereiche des GmbH-Gesellschaftsrechts war dies jedoch keineswegs immer so. Bis in die 1980er Jahre wurde der Einsatz einstweiliger Verfügungen auf dem Gebiet des GmbH-Gesellschaftsrechts weitgehend zurückgedrängt. Erst in den vergangenen Jahrzehnten ist eine zunehmende Öffnung dieses Rechtsgebiets für einstweilige Rechtsschutzmaßnahmen zu verzeichnen.

Der stetige Bedeutungszuwachs des einstweiligen Rechtsschutzes ist wohl nicht zuletzt auch der intensiven Diskussion über dessen Möglichkeiten und Grenzen zu verdanken, die, unterstützt von entsprechenden Entscheidungen der Judikative, vor allem seit den 1970er Jahren in der rechtswissenschaftlichen Literatur geführt wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung lässt sich heute von einer generellen oder bedingten Ungeeignetheit einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen auf dem Gebiet des GmbH-Gesellschaftsrechts nicht mehr sprechen, jedenfalls nicht in dieser Allgemeinheit.

Obgleich der einstweilige Rechtsschutz in weiten Anwendungsbereichen des GmbH-Gesellschaftsrechts heute nicht mehr grundlegend in Frage gestellt wird, herrscht in Bezug auf die Voraussetzungen und den Umfang der in Betracht kommenden Maßnahmen nach wie vor Unklarheit. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, die umso misslicher ist, als es für Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Revisionsinstanz gibt.

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